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Erwerb von Zusatzbezeichnungen

Mit dem Abschluss einer Bereichsweiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, welche zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen. In folgenden neun Bereichen können sich Kammermitglieder in Rheinland-Pfalz weiterbilden, um das Recht zum Führen einer Zusatzbezeichnung zu erhalten:

Weiterbildungszeiten und -inhalte der jeweiligen Bereiche werden durch die für Sie gültige Fassung der Weiterbildungsordnung (WBO) definiert. Zur WBO gelangen Sie hier.

Nach Abschluss der Bereichsweiterbildung können Sie bei der Kammer einen Antrag auf Erteilung der entsprechenden Zusatzbezeichnung stellen. Die dazu nötigen Formulare finden Sie hier.

Liste der Mitglieder, die eine Zusatzbezeichnung einer Psychotherapeutenkammer führen:


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