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Ausländische Psychotherapeut*innen

Approbation/ Berufserlaubnis
Um in Rheinland-Pfalz als Psychotherapeut*in tätig sein zu dürfen, benötigen ausländische Psychotherapeut*innen entweder eine Approbation oder Berufserlaubnis. Für alle Fragen rund um die Approbation und die Berufserlaubnis ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes.
Über die verschiedenen Möglichkeiten, die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, informieren wir Sie hier.
Wenn Ihnen durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mitgeteilt wurde, dass Sie eine Fachsprachenprüfung ablegen müssen, informieren wir Sie hier.

Weiterbildung
Wenn Sie in Rheinland-Pfalz als Psychotherapeut*in die Gleichwertigkeit eines Weiterbildungstitels gemäß  WBO PP/KJP und/oder WBO PT prüfen lassen möchten, ist die LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) für diese Gleichwertigkeitsprüfung zuständig. Die Anerkennung ausländischer Weiterbildungen wird in den jeweiligen gültigen Weiterbildungsordnungen für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen geregelt. [Zu den Weiterbildungsordnungen gelangen Sie hier.]
Die Anerkennung erfolgt durch Ausstellung einer Urkunde über das Recht zum Führen des jeweiligen Weiterbildungstitels.

Um die Anerkennung einer ausländischen Zusatzbezeichnung zu beantragen, senden Sie bitte folgende Dokumente an die Geschäftsstelle der LPK RLP:

  • das ausgefüllte Antragsformular für die Anerkennung der betreffenden Weiterbildung inkl. der dort geforderten Nachweise [Das für Sie gültige Antragsformular erhalten Sie auf Nachfrage. Wenden Sie sich bitte an: service(at)lpk-rlp.de],
  • die beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde / Berufserlaubnis,
  • ggf. ein erteilter Bescheid eines anderen Landes über die Anerkennung der Weiterbildung.  

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers der Unterlagen einreichen.
Sie können Ihren Antrag per Post oder per E-Mail [service(at)lpk-rlp.de] an uns senden.

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