Weiterbildung
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über Gebiets- und Bereichsweiterbildung, Weiterbildungsstätten und –befugte, Zusatzbezeichnungen, Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen sowie zum Thema Weiterbildungsregister.
Was ist der Unterschied zwischen einer Gebiets- und einer Bereichsweiterbildung?
Die neue Gebietsweiterbildung löst die bisherige Psychotherapieausbildung zum PP/KJP ab. Absolvent*innen der neuen akkreditierten Studiengänge können nach dem Masterabschluss direkt die Approbationsprüfung ablegen und somit ihre Heilkunde bereits kurz nach dem Studium erwerben. Anschließend haben sie die Möglichkeit, eine Gebietsweiterbildung zu absolvieren, um den Status einer/eines Fachpsychotherapeut*in zu erlangen und ein Richtlinienverfahrenzu erlernen. Ohne den Fachpsychotherapeut*innen-Status ist es nicht möglich, Zusatzbezeichnungen durch Bereichsweiterbildungen zu erwerben oder sich mit einem Kassensitz niederzulassen. Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachpsychotherapeutischen Tätigkeit.
Ziel einer Bereichsweiterbildung ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in weiteren Verfahren, spezialisierten psychotherapeutischen Methoden oder in besonderen Anwendungsbereichen. Mit Abschluss einer Bereichsweiterbildung wird eine sogenannte Zusatzbezeichnung für den jeweiligen Bereich (z.B. Schmerzpsychotherapeut*in) erworben. Bei Bereichsweiterbildungen handelt es sich also um Spezialisierungen, die bislang nach der Approbation als Psychologische Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in erworben werden konnten. Dies ist weiterhin für diese beiden Berufsgruppen und für die neue Berufsgruppe der Fachpsychotherapeut*innen möglich. Der/die weitergebildete Psychotherapeut*in muss sich nicht auf den erworbenen Titel beschränken und Psychotherapeut*innen ohne diese Zusatzbezeichnung sind nicht von einer Tätigkeit in diesem Kompetenzfeld ausgeschlossen.
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