Fragen und Antworten zur Psychotherapie
Der erste Schritt: Unterstützungsbedarf erkennen und eingestehen
Mitunter sind psychische Erkrankungen nicht so einfach zu erkennen. Vielleicht gelingt es, unangenehme Situationen zu vermeiden und schwierigen Gefühle zu umgehen. Trotzdem kann sich die zugrundeliegende psychische Störung weiter verfestigen und dauerhaft werden. Es kann sich also auch bei gelegentlichen, aber wiederkehrenden außergewöhnlichen Gefühlen lohnen, sich mit einer/einem Psychotherapeut*in darüber zu unterhalten. Diesen Weg zu gehen, fällt vielen Menschen schwer. Schuld daran ist häufig eine immer noch in unserer Gesellschaft herrschende Tabuisierung des Themas und die Sorge, als „schwach“ oder „verrückt“ abgestempelt zu werden.
Eine wichtiger erster Schritt ist daher, zu erkennen, dass es kein Zeichen von Schwäche ist, sich Hilfe zu suchen. Der Besuch eines / einer Psychotherapeut*in sollte denselben Stellenwert haben wie ein Arztbesuch bei einer körperlichen Verletzung.
Nur wer seinen Leidensdruck erkennt und bereit ist, an den zugrundeliegenden Problemen zu arbeiten, kann von einer Psychotherapie profitieren. Denn was viele nicht wissen oder unterschätzen: In der Psychotherapie sind die Patient*innen Hauptakteure Ihres eigenen Genesungsprozesses. Psychotherapeut*innen begleiten und unterstützen die Patient*innen dabei, geben Denkanstöße und zeigen beispielsweise Wege zur Verhaltensveränderung auf.
Überlegen Sie, ob Ihnen eine Psychotherapie helfen könnte? Wir möchten Sie unterstützen, indem wir Ihnen im Folgenden wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Psychotherapie zusammengestellt haben.
Durch Anklicken des grauen Frage-Balkens wird die Antwort sichtbar.
Ausführliche Patienten-Informationen zum Thema Psychotherapie finden Sie außerdem in den Broschüren „Wege zur Psychotherapie“ (Englische Version: "Paths to Psychotherapy"; türkische Version: "Psikoterapiye giden yollar") und „Elternratgeber Psychotherapie“, die beide von der Bundespsychotherapeutenkammer herausgegeben wurden. Eine Broschüre der Uni Landau über Psychische Störungen und Psychotherapie für Jugendliche finden Sie hier.
Bin ich psychisch krank?+x
Psychische Hochs und Tiefs kennen alle Menschen. Wenn eine psychische Krise jedoch über Wochen andauert und/oder der Leidensdruck zu hoch wird und/oder den Alltag sehr stark einschränkt, ist ein erstes Gespräch mit einer Psychotherapeut*in ratsam.
Wenn Sie beispielsweise dauerhaft ängstlich oder niedergeschlagen sind oder an körperlichen Beschwerden leiden, für die sich keine organischen Ursachen finden lassen, kann eine psychische Erkrankung vorliegen. Eine psychotherapeutische Abklärung ist in diesen Fällen sinnvoll und ratsam.
Dabei werden Ihnen von der/dem Psychotherapeut*in beispielsweise folgende Fragen gestellt:
- Fühlen Sie sich schon länger als zwei Wochen niedergeschlagen?
- Haben Sie das Interesse an Dingen verloren, die Ihnen früher Freude bereiteten?
- Sind Sie schneller müde? Schlafen Sie schlecht?
- Fällt es Ihnen schwer, Dinge des Alltags zu erledigen?
- Haben Sie Ängste oder gar Panikattacken, die sie vielleicht sogar im Alltag einschränken?
- Leiden Sie unter häufigen, extremen Gefühlsschwankungen?
- Trinken Sie in letzter Zeit übermäßig oder nehmen andere Drogen?
Wenn Sie prüfen möchten, ob für Sie eine Psychotherapie infrage kommt oder nicht, helfen Ihnen vielleicht folgende Fragen an sich selbst weiter:
- So kenne ich mich nicht! Fühle ich mich anders als sonst?
- Beunruhigt mich diese Veränderung?
- Gibt es eine Erklärung für die Veränderung?
- Reicht diese nicht aus, um die Dauer und Heftigkeit der Beschwerden zu begründen?
- Kann ich meine tägliche Arbeit nur noch mit Mühe verrichten?
- Mache ich mir immer Sorgen und habe ich viel Angst?
- Leide ich unter körperlichen Beschwerden?
- Ist mein Schlaf gestört, schlafe ich zu wenig oder zu viel?
- Fühle ich mich oft aggressiv, hasserfüllt, gereizt oder bin ich sehr intolerant?
- Bin ich oft krankgeschrieben?
- Habe ich Selbstmordgedanken?
- Habe ich kaum noch Menschen, mit denen ich über meine Probleme sprechen kann?
- Helfen Gespräche mit Freund*innen nicht mehr?
- Fällt die Veränderung auch anderen deutlich auf?
- Ist das schon länger als drei Monate so?
- Ist mir das alles egal?
(Quelle: Rosemarie Piontek: Mut zur Veränderung. Methoden und Möglichkeiten der Psychotherapie. Bonn, 2009)
Was bedeutet "Psychotherapie"?+x
Der Begriff „Psychotherapie“ kommt aus dem Griechischen und heißt übersetzt „Behandlung der Seele“. Es geht um die Beschäftigung mit dem eigenen Erleben, Denken, Fühlen und Handeln – mit dem Ziel, bestehende Probleme zu lösen, zu bessern oder zu lindern. Behandelt werden psychische Störungen wie beispielsweise Depressionen, Angststörungen, Essstörungen, Schizophrenie etc. und psychische Folgen von körperlichen Erkrankungen.
Die/der Psychotherapeut*in stellt die jeweils spezifischen Bedingungen bereit, um eine Veränderung zu ermöglichen. In der Regel findet die Behandlung als Gespräch zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in statt, aber auch eine Vielzahl anderer Interventionen (beispielsweise Rollenspiel, freies Assoziieren, Entspannungsmethoden) sind psychotherapeutische Maßnahmen. In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird häufig das Spiel als Ausdrucksmittel eingesetzt. Die eingesetzten Methoden hängen zu einem Großteil von dem jeweilig erlernten Psychotherapieverfahren Ihrer/Ihres Psychotherapeut*in ab (weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie hier).
Psychotherapie kann als Einzel-, Paar- Eltern- oder Familiengespräch aber auch als Gruppentherapie stattfinden.
Eine Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die verschiedenen Formen der ambulanten Psychotherapie finden Sie hier.
Wo finde ich bei psychischen Problemen Hilfe?+x
Wenn Sie aufgrund psychischer Beschwerden Rat suchen, können Sie sich an eine Reihe von Ansprechpartner*innen wenden. Eine erste Gesprächspartner*in kann Ihr*e Hausärzt*in sein. Die Hausärzt*in untersucht, ob eine organische Ursache vorliegt und stellt Ihnen möglicherweise Fragen, um zu ergründen, ob auch eine psychische Erkrankung die Ursache Ihrer Beschwerden sein könnte. Sofern sie oder er diesen Verdacht hat, sollte Ihr*e Hausärzt*in Sie in die Sprechstunde einer Psychotherapeut*in überweisen.
Sie können sich aber auch direkt an eine Psychotherapeut*in wenden und einen Termin für eine Sprechstunde vereinbaren. Dafür brauchen Sie keine Überweisung. Die Psychotherapeut*in untersucht genauer, wie Ihre psychischen Beschwerden einzuschätzen sind, und berät Sie, ob eine Behandlung notwendig ist oder ob z.B. Selbsthilfeangebote empfehlenswert sind. Psychotherapeut*innen finden Sie nicht nur in Praxen, sondern auch in Ambulanzen, psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und psychosozialen Beratungsstellen.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass sich nicht jede*r „Psychotherapeut*in“ nennen darf. „Psychotherapeut*in“ ist wie „Ärzt*in“ eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Als Psychotherapeut*in darf sich nur bezeichnen, wer eine staatlich geregelte Ausbildung und Prüfung absolviert hat und psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren behandelt.
Psychologische Psychotherapeut*innen
Psychologische Psychotherapeut*innen behandeln Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche. Sie haben zunächst ein Psychologiestudium an einer Universität abgeschlossen und dann nach einer mindestens dreijährigen, staatlich geregelten psychotherapeutischen Ausbildung die Approbation als Psychotherapeut*in erhalten.
Diplom- und Master-Psycholog*innen mit oder ohne Schwerpunkt in Klinischer Psychologie haben dagegen zwar das Psychologiestudium absolviert, aber danach keine zusätzliche Ausbildung in Psychotherapie erhalten. Sie sind vor allem in der Forschung, im Personalwesen, in psychologischen Diensten oder Beratungsstellen und der Organisationsberatung tätig und nicht approbiert.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen dürfen Patient*innen behandeln, die nicht älter als 20 Jahre sind. Sie haben zunächst ein Psychologie-, Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert und danach eine mindestens dreijährige, staatlich geregelte psychotherapeutische Ausbildung mit der Approbation abgeschlossen.
Ärztliche Psychotherapeut*innen
Psychische Krankheiten werden auch von Fachärzt*innen diagnostiziert und behandelt. Dazu gehören insbesondere Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Diese Ärzt*innen haben Medizin an einer Universität studiert und danach eine Weiterbildung für die Behandlung psychischer Krankheiten abgeschlossen.
Ambulanzen
Neben den psychotherapeutischen Praxen gibt es psychotherapeutische Ambulanzen. Hierzu gehören zum Beispiel Ambulanzen an Hochschulen, an einem Krankenhaus oder an Aus- und Weiterbildungsinstituten für Psychotherapeut*innen. Auch psychotherapeutische Ambulanzen können Sie direkt anrufen und einen Termin vereinbaren. Sie brauchen hierfür keine Überweisung.
Psychosoziale Beratungsstellen
Bei Konflikten und Krisen können Sie sich auch an psychosoziale Beratungsstellen wenden. Diese bieten Hilfen, um jene Belastungen zu meistern, denen ein Mensch manchmal nicht mehr allein gewachsen ist. Meist haben sich die Beratungsstellen spezialisiert auf eine bestimmte Personengruppe oder ein bestimmtes Thema (z.B. Familien, Opfer von Gewalttaten, Menschen mit Behinderungen). In Beratungsstellen arbeiten sowohl Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen als auch Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen.
Behandlung in einem Krankenhaus (stationäre oder teilstationäre Psychotherapie)
Um in einem Krankenhaus behandelt zu werden, benötigen Sie in der Regel eine Einweisung durch eine Psychotherapeut*in oder einen Fachärzt*in. Sie können sich in Notfällen aber auch direkt an die Ambulanz eines Krankenhauses wenden und dort erklären, warum Sie eine stationäre Behandlung wünschen. Eine Liste der psychiatrischen Kliniken in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Eine Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die verschiedenen Psychotherapeutischen Versorgungsangebote finden Sie hier.
Wie finde ich eine(n) Psychotherapeut*in?+x
Um eine(n) Psychotherapeut*in zu finden, können Sie die Psychotherapeut*innen-Suche unserer Kammer nutzen. Sie haben die Möglichkeit, die Suchergebnisse nach Entfernung, Geschlecht, Spezialisierung, Sprachkenntnissen etc. zu filtern. Zur Suche gelangen Sie hier.
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz führt in ihren Suchergebnissen nur Psychotherapeut*innen aus Rheinland-Pfalz auf. Auch die Landespsychotherapeutenkammern der anderen Bundesländer stellen eine solche Suche zur Verfügung, in der die Psychotherapeut*innen aus ihren jeweiligen Bundesländern gelistet sind.
Bitte beachten Sie: Die Psychotherapeut*innensuche liefert Ihnen Kontaktdaten von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Ob diese freie Behandlungstermine anbieten können, müssen Sie im direkten Kontakt mit den Psychotherapie-Praxen erfragen. Die Landespsychotherapeutenkammer kann keine Termine vermitteln!
Zur Termin-Vergabe können Sie sich an die Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden: die bundesweite Telefonnummer lautet 116117 (ohne Vorwahl). Sie ist rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche kostenfrei zu erreichen. Weiter Infos zur Servicestelle finden Sie hier.
Leider übersteigt der Bedarf an Psychotherapieplätzen das Angebot und Sie müssen in vielen Regionen mit langen Wartezeiten rechnen. Nach einer Auswertung von über 300.000 Versichertendaten für das Jahr 2019 durch die Bundespsychotherapeutenkammer warten rund 40 Prozent der Patient*innen mindestens drei bis neun Monate auf den Beginn einer Behandlung, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass Behandlungsbedarf besteht. Die Corona-Pandemie hat zu einem deutlichen Anstieg der psychischen Belastungen in der Bevölkerung geführt und dadurch die angespannte Situation weiter verschärft: Insbesondere während der zweiten Corona-Welle nahmen die Anfragen bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen stark zu. Nach einer Umfrage der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung vom Januar 2021 erhielten niedergelassene Psychotherapeut*innen deutlich mehr Anfragen als im Januar 2020. Nur zehn Prozent der Anfragenden konnten innerhalb eines Monats einen Behandlungsplatz erhalten. Knapp 40 Prozent mussten länger als sechs Monate warten. - Lassen Sie sich dennoch nicht entmutigen! Nicht in allen Regionen ist die Versorgungssituation gleichermaßen angespannt. Die Psychotherapeutenkammern setzen sich für die Zulassung weiterer psychotherapeutischer Praxen und damit für eine bessere Versorgung ein.
Was sind "Verfahren der Richtlinienpsychotherapie"?+x
Verfahren der Richtlinienpsychotherapie sind verschiedene Gesprächs- und Behandlungskonzepte, von denen wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie Patient*innen wirksam helfen können.
Viele Wege, eine psychotherapeutische Behandlung durchzuführen, haben sich als ausgesprochen wirksam erwiesen. Dennoch ist die Evidenz nicht für alle gleichermaßen gegeben und auch die Bezahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einheitlich geregelt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Richtlinien-Psychotherapie. Zurzeit beinhaltet das die folgenden Psychotherapie-Verfahren (geordnet nach der Häufigkeit ihrer Verbreitung): Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie bei Erwachsenen und Neuropsychologische Therapie bei Gehirnverletzungen. Eine genauere Erläuterung der einzelnen Verfahren finden Sie hier.
Eine knappe Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die verschiedenen Therapieverfahren und Settigs der ambulanten Psychotherapie finden Sie hier.
Wie wirksam ist Psychotherapie?+x
Psychotherapie wirkt nachweislich: Ihre heilende Wirkung wurde durch eine große Zahl wissenschaftlicher Studien belegt. Aktuelle Übersichtsarbeiten haben gezeigt, dass Psychotherapie eine hohe Wirksamkeit hat und im Vergleich wirksamer ist als viele Behandlungen bei körperlichen Erkrankungen. Der Gesundheitszustand von rund acht von zehn Menschen, die eine Therapie machen, verbessert sich durchschnittlich stärker als derjenige von Menschen, die keine Therapie machen. Patient*innen mit psychischen Erkrankungen brechen außerdem eine psychotherapeutische Behandlung deutlich seltener ab als eine medikamentöse Behandlung. Ferner hat Psychotherapie im Vergleich zu medikamentösen Behandlungen nachhaltigere Effekte und weniger Nebenwirkungen. Die Behandlungserfolge halten bei den allermeisten Patienten weit über das Therapieende hinaus an.
Aber wie bei der Behandlung von körperlichen Erkrankungen auch wirkt Psychotherapie nicht bei allen Patient*innen und etwa fünf bis zehn Prozent der Patient*innen geht es nach einer Therapie schlechter als vorher. Daher ist es sinnvoll, Ihre*n Psychotherapeut*in frühzeitig anzusprechen, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihnen die Therapie hilft, oder es Ihnen zunehmend schlechter geht.
Wann kann eine Behandlung in einer Klinik ratsam sein?+x
Die Behandlung in einem Krankenhaus kann ratsam sein, wenn Sie besonders schwer erkrankt sind und/oder eine ambulante Therapie nicht ausgereicht oder zu keinen Verbesserungen geführt hat.
Der Vorteil einer stationären Behandlung liegt vor allem darin, dass Sie besonders engmaschig behandelt und betreut werden und bei psychischen Krisen sehr schnell Hilfe bekommen. In der Klinik werden meist auch verschiedene Behandlungsmethoden kombiniert. Je nach Angebot der jeweiligen Einrichtung kann die Behandlung beispielsweise Folgendes beinhalten:
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Kunsttherapie
- Musiktherapie
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Sporttherapie
Zusätzlich können weitere Gründe für eine Behandlung im Krankenhaus sprechen. In einer Klinik können Sie Abstand gewinnen, zum Beispiel von stark belastenden Konflikten am Arbeitsplatz oder in der Familie. Solche Belastungen können eine Behandlung von psychischen Krankheiten erschweren. Nach einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie allerdings lernen, wieder mit diesen Belastungen im Alltag zurechtzukommen. Deshalb muss die Behandlung nach der Klinik meist in einer psychotherapeutischen Praxis weitergeführt werden. In der Klinik hatten Sie viel Unterstützung, im Alltag müssen Sie dann lernen, die erreichten Verbesserungen zu erhalten, auch wenn der Alltag anstrengend ist.
Während Patient*innen in einer psychiatrischen Klinik in der Regel mit einer Kombination aus Medikamenten und psychotherapeutischen Interventionen behandelt werden, bieten psychosomatische Krankenhäuser im Schwerpunkt psychotherapeutische Behandlungskonzepte.
Wer bezahlt die Psychotherapie?+x
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt eine psychische Störung mit Krankheitswert vor, haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung durch die Krankenkasse.
Wenn Sie keinen Platz bei einem/r Psychotherapeuten*in mit Kassenzulassung finden, können Sie auch einen Platz bei einem/r approbierten Psychotherapeuten*in ohne Kassenzulassung in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit, die Behandlungskosten seitens der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Nähere Details finden Sie ab S. 68 in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
Privat Versicherte
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist für die Übernahme der Kosten Ihrer Psychotherapie Ihr jeweiliger Versicherungsvertrag maßgeblich, für die Beihilfe die Beihilfevorschriften. Klären Sie bitte vor Aufnahme einer Psychotherapie, wie die Bedingungen bei Ihrer Krankenversicherung für die Kostenübernahme in Bezug auf eine psychotherapeutische Behandlung sind.
Andere Kostenträger
Darüber hinaus gibt es andere Kostenträger, die die Kosten einer Psychotherapie übernehmen (z. B. Sozialleistungsträger, Rentenversicherung).
Psychotherapie in Institutionen
Psychotherapie kann auch in Institutionen (Erziehungs- und Familienberatung, Lebensberatung, Drogenberatung etc.) stattfinden. Dann sind die Rahmenbedingungen der jeweiligen Institution für den weiteren Fortgang maßgeblich. Ob dort Kosten für Sie entstehen, hängt von den Bedingungen der Institution ab. Die Bandbreite reicht von kostenloser Behandlung (z. B. bei bezirklichen Beratungsstellen) bis hin zu festen Honoraren pro Sitzung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie ab S. 68 in der Patientenbroschüre der BPtK: "Wege zur Psychotherapie".
Wo finde ich weitere Informationen?+x
Weitere Informationen finden Sie in den beiden Broschüren der Bundespsychotherapeutenkammer „Wege zur Psychotherapie“ (Englische Version: "Paths to Psychotherapy"; türkische Version: "Psikoterapiye giden yollar") und „Elternratgeber Psychotherapie“.
Für Patient*innen relvante Neuigkeiten aus der Welt der Psychotherapie haben wir Ihnen außerdem auf dieser Seite zusammengestellt.
Beachten Sie auch folgende nützliche Links:
- Informationen zur Psychotherapie und deren Übernahme sowie einen Patient*innenservice zur Unterstützung bei der Suche nach einem Therapieplatz finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz: https://www.kv-rlp.de/patienten/psychotherapie/
- Weitere Informationen zur Psychotherapie, Schaubilder und ein Video für Patient*innen finden Sie auf den Patientenservice-Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): https://www.116117.de/de/psychotherapie.php
- Informationen zu Selbsthilfegruppen finden Sie unter folgender Webseite: https://www.nakos.de/
- Die Initiative Bündnisse gegen Depression finden Sie hier: https://www.lzg-rlp.de/de/buendnisse-gegen-depression.html
- Patienten-Information des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung: https://www.patienten-information.de/#