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Sachverständige und Gutachter*innen

Hier finden Sie eine Auflistung von Psychotherapeut*innen, die aufgrund einer curricularen Fortbildung von der Kammer als Sachverständige für die gutachterliche Tätigkeit anerkannt wurden und beispielsweise für Behörden, Gerichte und andere Institutionen tätig werden können.

Approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen verfügen über ein Universitätsstudium und über eine psychotherapeutische Ausbildung, in welcher umfassende Kenntnisse zur Diagnose, zum Verlauf und zur Behandlung psychischer Störungen erworben werden. Darüber hinaus haben die hier aufgeführten Sachverständigen eine von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz anerkannte curriculare Fortbildung zur gutachterlichen Tätigkeit für die jeweiligen Fachbereiche absolviert. Um eine hohe Qualität gutachterlicher Tätigkeit zu gewährleisten, überprüft die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz bei der Anerkennung der Sachverständigen die Einhaltung der hohen Anforderungen der Richtlinie zur Curricularen Fortbildung zur gutachterlichen Tätigkeit.

Durch ihre in langjähriger beruflicher Erfahrung und spezifischer Fortbildung erworbene Sachkenntnis können Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen daher die jeweiligen Auftraggeber*innen als Sachverständige bei einer fachlich fundierten Entscheidungsfindung kompetent unterstützen.

Hier finden Sie alle Kammermitglieder, die als Sachverständige für die gutachterliche Tätigkeit anerkannt wurden. Bitte klicken Sie auf die gesuchte Spezialisierung, um die Kontaktdaten sehen zu können:

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