Ihre Rechte als Patient*in
Wer eine/n Psychotherapeut*in aufsucht, befindet sich meist in einer schwierigen Lebenssituation. Als Patient*in wenden Sie sich daher in Ihrer Not an eine Fachkraft, von der Sie sich Hilfe erhoffen. Insofern entsteht ein besonderes Näheverhältnis, dass von Selbstbestimmung und Vertraulichkeit geprägt sein sollte. Patient*innen sind daher grundsätzlich nach dem Patientenrechtegesetz besonders geschützt. Dieses Gesetz finden Sie hier.
Und auch die Berufsordnung der Psychologischen Psychotherapeut*innen schafft einen Rahmen für dieses besondere Rechtsverhältnis und zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten auf. Einige wichtige Grundsätze der Berufsordnung haben wir unten für Sie erläutert. (Durch Anklicken der grauen Balken wird die Erklärung sichtbar.)
Sollten Sie juristische Fragen bezüglich Ihrer psychotherapeutischen Behandlung haben, können Sie sich innerhalb der angegebenen Telefon-Sprechzeit an die Juristinnen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz wenden.
Telefonische juristische Beratung für Patient*innen:
Mittwoch von 10.00 bis 12.00h unter 06131-9305515
Eine Beratung ist auch per E-Mail möglich unter: juristischesreferat(at)lpk-rlp.de
Selbstbestimmung und Vertraulichkeit+x
Sie haben das Recht auf freiheitliche Selbstbestimmung, auf Privatheit und Vertraulichkeit. Sie können Ihre*n Psychotherapeut*in frei wählen und von ihm bzw. ihr die Achtung Ihrer Würde und Integrität erwarten. Sie haben Anspruch auf eine fachkundige Aufklärung und Beratung sowie auf eine gewissenhafte und qualifizierte Behandlung. Eine vertrauensvolle, kooperative Beziehung zwischen Psychotherapeut*in und Ihnen ist die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg der Behandlung.
Sollten Sie merken, dass Sie kein Vertrauensverhältnis zu der/dem Psychotherapeut*in aufbauen können, haben Sie das Recht, sich eine*n andere*n Psychotherapeut*in zu suchen. Nachteile, beispielsweise bei der Krankenversicherung, entstehen durch einen Psychotherapeut*innenwechsel in der Regel nicht.
Anspruch auf Qualität in der Behandlung+x
Ihr*e Psychotherapeut*in ist verpflichtet, Sie nach den qualitativen Standards des Berufsstandes zu behandeln. Sie / er ist daher verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und über den Stand wissenschaftlicher Therapieforschung auf dem Laufenden zu halten.
Schweigepflicht+x
Psychotherapeut*innen unterliegen der Schweigepflicht. Auskünfte gegenüber Dritten bedürfen in der Regel einer schriftlichen Erklärung der Patient*innen zur Entbindung von der Schweigepflicht.
Volle Aufmerksamkeit für Ihre Behandlung+x
Psychotherapeut*innen sind verpflichtet, Ihnen während der Therapiestunden die volle Aufmerksamkeit für Ihre Behandlung zu schenken. Die Therapiestunden sollten daher nicht gestört werden. Therapeutische Sitzungen dauern in der Regel (mindestens) 50 Minuten, können aber aus inhaltlichen Gründen oder bei bestimmten therapeutischen Interventionen geteilt oder verlängert werden. Abweichend davon haben die psychotherapeutischen Sprechstunden eine generelle Dauer von 25 Minuten.
Dokumentation - Einsicht in Unterlagen+x
Psychotherapeut*innen sind verpflichtet, die Behandlung in einer Patientenakte zu dokumentieren und diese zusammen mit allen von Patient*innen zur Verfügung gestellten Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren und dann zu vernichten. Patient*innen haben grundsätzlich das Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Die Einsichtnahme kann nur dann teilweise oder vollständig verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Sollten Sie den Wunsch auf Einsicht in die Unterlagen haben, sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Psychotherapeut*in darüber.
Aufzeichnungen der Therapiesitzungen nur mit Zustimmung+x
Sollte Ihr*e Psychotherapeut*in zur Qualitätssicherung Aufzeichnungen der Therapiesitzungen mit Video oder Tonband machen wollen, bedarf dies Ihrer Zustimmung.
Beschwerdemöglichkeit für Patient*innen+x
Der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz obliegt die Berufsaussicht. Es besteht für Patient*innen die Möglichkeit, bei der Kammer Beschwerde gegen die/den behandelnde*n Psychotherapeut*in einzulegen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.