Vorstand
Neben der Vertreterversammlung bildet der Vorstand das zweite Organ der Kammer.
Zusammensetzung des Vorstandes+x
Die Vorstandsmitglieder werden einzeln in geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Der Vorstand besteht aus...
- der Präsidentin/dem Präsidenten,
- einer Vizepräsidentin/einem Vizepräsidenten
- und grundsätzlich einer/einem Beisitzer*in. Die Vertreterversammlung kann zusätzlich bis zu zwei weitere Beisitzer*innen in den Vorstand wählen.
Mindestens ein Mitglied des Vorstandes muss ein(e) Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*in sein. Angestellte oder Beamtete und Niedergelassene sollen im Vorstand mit jeweils mindestens einem Mitglied vertreten sein, damit eine möglichst breit gefächerte Repräsentation der Mitgliederinteressen gewährleistet ist.
Aufgaben des Vorstandes+x
Während die Vertreterversammlung die grundlegenden Entscheidungen trifft, ist der Vorstand nach dem Heilberufsgesetz für deren Ausführung und die Geschäftsführung zuständig und kann somit als das exekutive Organ der Kammer bezeichnet werden.
Der Vorstand berät und beschließt über die Aufgaben der Kammer, soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind oder er seine Entscheidungsbefugnis nicht delegiert hat. Er bestellt eine(n) Geschäftsführer(in). Diese(r) führt die Beschlüsse des Vorstandes unter Berücksichtigung der kammerinternen Satzungen, der Rechtslage und unter Beachtung der berufspolitischen Zielsetzung und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung aus.
Bei seinen Entscheidungen kann der Vorstand sich durch Sachverständige beraten lassen. Auch die Ausschüsse stehen ihm beratend zur Seite. Ebenso hat er Vorstandsbeauftragte benannt, die sich um Arbeitsbereiche kümmern, die spezielle Kenntnisse erfordern, wie z. B. die Notfallpsychotherapie.
Die/der Präsident*in ist zuständig für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Kammer und leitet die Vorstandssitzungen sowie die Vertreterversammlung.
Auch die Ermittlungen im Fall von Berufspflichtverletzungen sind Aufgabe des Vorstandes und in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung, ob er von seinem eigenen Rügerecht und von der Verhängung eines Ordnungsgeldes Gebrauch macht oder die Einleitung eines formellen berufsgerichtlichen Verfahrens beantragt.
In der Regel tagt der Vorstand monatlich, bei Bedarf auch öfter.
Die aktuellen Mitglieder des Vorstandes in der fünften Amtsperiode:
Sabine Maur, Mainz
Niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin mit Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Präsidentin
Dr. Andrea Benecke, Mainz
Angestellte Psychologische Psychotherapeutin
Vizepräsidentin
Ulrich Bestle, Mainz
Angestellter Psychologischer Psychotherapeut
Beisitzer
Peter Andreas Staub, Freinsheim
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, niedergelassen und angestellt
Beisitzer
Marcel Hünninghaus, Rockenhausen
Angestellter Psychologischer Psychotherapeut
Beisitzer