Kammer
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz stellt sich vor
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) wurde 2002 gegründet und ist die berufsständische Vertretung von rund 2.600 Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung) sowie Psychotherapeut*innen (nach dem PsychThG in der ab dem 01.09.2020 geltenden Fassung), die in Rheinland-Pfalz tätig sind.
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Welches rechtliche Fundament hat die LPK RLP?+x
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ist die berufsständische Vertretung von rund 2.600 Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung) sowie Psychotherapeut*innen (nach dem PsychThG in der ab dem 01.09.2020 geltenden Fassung). Alle Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, sind Pflichtmitglieder der Kammer. Daneben ist auch eine freiwillige Mitgliedschaft möglich, unter anderem für Psychotherapeut*innen in Ausbildung. Auch steht der freiwillige Kammerbeitritt Personen offen, die in Rheinland-Pfalz das Masterstudium nach der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 04. März 2020 aufgenommen haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zählt zu den Heilberufekammern und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber hat also die Umsetzung von gesetzlich geregelten Aufgaben an die Kammer delegiert, damit die Angehörigen dieser Berufsgruppe fachkundig selbst im gesetzlichen Rahmen die für sie wichtigen Bestimmungen erarbeiten und beschließen können. Da das Gesundheitswesen nach dem Grundgesetz zu den Aufgaben der Länder gehört, ist dabei primär Landesrecht umzusetzen. Die zentrale Rechtsquelle ist das Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz.
Welche Aufgaben hat die LPK RLP?+x
Das Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz schreibt der Landespsychotherapeutenkammer die Wahrnehmung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder als Aufgabe zu. Da die heilkundliche Psychotherapie Teil des öffentlichen Gesundheitswesens ist, hat der Gesetzgeber der Kammer gleichzeitig aufgetragen, die Berufsausübung zu regeln. Aufgabe der Kammer ist es somit, qualitätssichernde Maßnahmen für die Mitglieder verbindlich festzulegen und denjenigen Mitgliedern, die sich nicht an die Berufsordnung halten, je nach Art der Verfehlung eine Rüge zu erteilen, ein Ordnungsgeld aufzuerlegen oder sogar ein Verfahren beim Heilberufsgericht einzuleiten.
Um ihren Aufgaben gerecht werden zu können, hat die Kammer verschiedene Satzungen erlassen. Die Hauptsatzung enthält die zentralen Regelungen und legt als Aufgaben der Kammer unter anderem fest:
- für die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes einzutreten,
- für ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander und zu Mitgliedern anderer Kammern zu sorgen, sowie auf eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe hinzuwirken,
- die Berufsausübung der Kammermitglieder zu regeln und Beratungen in berufsfachlichen und allgemeinen berufsrechtlichen Fragen anzubieten,
- die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen,
- öffentliche Stellen zu beraten und zu unterstützen sowie Sachverständige zu benennen,
- die Aufsichtsbehörden über für den Berufsstand bedeutsame Vorkommnisse in Berufsausübung und Berufsaufsicht zu informieren,
- die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln und zu fördern,
- im Rahmen ihrer Zuständigkeit Belange der Qualitätssicherung wahrzunehmen,
- an die Kammermitglieder Heilberufsausweise auszugeben und ihnen sonstige Bescheinigungen auszustellen,
- die mit der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Zusammenhang stehenden präventiven, kurativen und rehabilitativen Einrichtungen des Berufsstandes zu fördern,
- die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung der Kammermitglieder zu regeln,
- an der Aus- und Fortbildung von sonstigen in der Gesundheitsversorgung Tätigen mitzuwirken,
- Bedarfsplanungsfragen aufzugreifen.
Wie ist die Selbstverwaltung der LPK RLP aufgebaut?+x
Die Landespsychotherapeutenkammer ist kein anonymes Gebilde, sondern setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen.
Die Basis für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Kammer hat der Gesetzgeber im Heilberufsgesetz festgelegt. Er hat bestimmt, dass die Kammer zwei Organe hat:
- die Vertreterversammlung und
- den Vorstand.
Die Mitglieder beider Organe werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Die/der Vorsitzende der Vertreterversammlung ist die/der Präsident*in der Kammer.
Was hat die LPK RLP bisher erreicht und was tut sie aktuell?+x
Verschiedene Publikationen dokumentieren die Tätigkeit der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz von der Gründung bis Anfang 2022:
- Einen Tätigkeitsbericht über die Jahre 2007 - 2011 finden Sie hier.
- Den Bericht über die Amtszeit 2012 - 2016 finden Sie hier.
- Anlässlich ihres 20-jährigen Gründungsjubiläums hat die Landespsychotherapeutenkammer eine Chronik veröffentlicht. Die Publikation mit dem Titel "Chronik 2002-2022. Wie wir wurden was wir sind" stellt auf rund 100 Seiten die Aufgaben der Kammer, ihre Organisation und Gremien vor und gibt einen unterhaltsamen, reich bebilderten Überblick über die vergangen vier Amtsperioden seit der Gründung. Die Chronik als PDF zum Download finden Sie hier.
- Tagesaktuelle Neuigkeiten der LPK RLP finden Sie außerdem auf der Homepage hier.