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Supervisor*innen

Um als Supervisor*in in der Weiterbildung tätig sein zu können, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein. Diese finden Sie in den entsprechenden Weiterbildungsordnungen und dazu gehörigen Richtlinien. Zu diesen gelangen Sie hier.

Zu den Antragsformularen für Supervisor*innen in der Weiterbildung gelangen Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Supervision in der Weiterbildung können nicht nur die unten gelisteten Supervisor*innen übernehmen, sondern auch für den jeweiligen Weiterbildungsbereich als Weiterbildungsbefugte anerkannte Personen. Eine Liste der von der LPK RLP anerkannten Weiterbildungsbefugten finden Sie hier.
Supervisionsstunden bei für diese Weiterbildung anerkannten Supervisor*innen anderer Psychotherapeutenkammern können ebenfalls für die Weiterbildung berücksichtigt werden. Bitte halten Sie in diesem Fall im Vorfeld Rücksprache mit dem Referat Fort- und Weiterbildung.

 

Liste der von der LPK RLP anerkannten Supervisor*innen (nur LPK-Mitglieder):

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