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Fachsprachenprüfung

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 8 des Heilberufsgesetzes Rheinland-Pfalz übernimmt die LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) die Durchführung der Fachsprachenprüfungen.
Die Fachsprachenprüfung wird von der LPK RLP durchgeführt, sofern diese vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für notwendig befunden wird. Sollte in Ihrem Fall eine Fachsprachenprüfung nötig sein, um die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache zu belegen, wenden Sie sich bitte an service(at)lpk-rlp.de (Telefon: 06131 93055 0). 

 

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