Fachsprachenprüfung
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 8 des Heilberufsgesetzes Rheinland-Pfalz übernimmt die LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) die Durchführung der Fachsprachenprüfungen.
Die Fachsprachenprüfung wird von der LPK RLP durchgeführt, sofern diese vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für notwendig befunden wird. Sollte in Ihrem Fall eine Fachsprachenprüfung nötig sein, um die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache zu belegen, wenden Sie sich bitte an service(at)lpk-rlp.de (Telefon: 06131 93055 0).
Wann findet eine Fachsprachenprüfung statt?+x
Wenn das Landesamt für Soziales, Jungend und Versorgung festlegt, dass eine Fachsprachenprüfung im Rahmen des Nachweises der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse notwendig ist, informiert dieses die LPK RLP und bittet die Antragsteller*innen, sich mit der LPK RLP in Verbindung zu setzen.
Sobald die Antragsteller*innen mit der Kammer in Kontakt getreten sind, übermittelt die Kammer das entsprechende Antragsformular und informiert über das weitere Verfahren.
Nach Antragsstellung nimmt die Kammer erneut Kontakt zu der/ dem Antragsstellenden auf und lädt zur Fachsprachenprüfung. Sollte der angesetzte Prüfungstermin für Sie nicht wahrzunehmen sein, kontaktieren Sie bitte umgehend die Kammer, damit ein Alternativtermin gefunden werden kann.
Wie läuft die Fachsprachenprüfung ab?+x
Eine hierfür eingesetzte Prüfungskommission, bestehend aus mindestens zwei Personen führt die Prüfung durch.
Die 60-minütige Fachsprachenprüfung besteht aus drei Teilen:
- Simuliertes Gespräch zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in (20 Minuten),
- Anfertigung einer Dokumentation oder eines Kurzberichts über den Inhalt des Gesprächs zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in (»Befundbericht«) (20 Minuten),
- Kollegiales Fachgespräch mit einer/einem Psychotherapeut*in über das simulierte Patient*innengespräch (20 Minuten).
Weitergehende Informationen erhalten Sie nach Antragsstellung.
Kann die Prüfung wiederholt werden?+x
Ja. Die Fachsprachprüfung kann unbegrenzt wiederholt werden.
Prüfungsteile, die bereits in einem früheren Prüfungsversuch bestanden wurden, können nicht angerechnet werden – die Prüfung muss als Ganzes wiederholt werden.
Informationen zur Wiederholungsprüfung werden Ihnen bei Nichtbestehen durch die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz übermittelt.
Was kostet die Prüfung?+x
Die Gebühr für die Fachsprachenprüfung beträgt 690,00 Euro und wird per Bescheid erhoben.
Für jede Wiederholungsprüfung wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 690,00 Euro erhoben.
Eine Rückerstattung im Falle eines Prüfungsabbruchs kann nicht erfolgen.