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Selbsterfahrungsleiter*innen

Fortbildungspunkte können laut Anlage 1 der Fortbildungsordnung, Kategorie C auch in Form von Selbsterfahrungsstunden gesammelt werden, sofern diese bei einer/einem von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Selbsterfahrungsleiter*in absolviert werden. Die LPK RLP kann nur approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen als Selbsterfahrungsleiter*innen anerkennen, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Interessierte können die Kriterien für die Anerkennung dem entsprechenden Antragsformular entnehmen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das das Referat für Fort- und Weiterbildung.

Bitte beachten Sie,  dass obige Ausführungen ausschließlich für die Fortbildung gelten. Die Regelungen innerhalb der Weiterbildung weichen davon ab. Bitte informieren Sie sich entsprechend, wenn Sie eine Gebiets- oder Bereichsweiterbildung anstreben.

Nähere Informationen rund um das Thema Fortbildung und Selbsterfahrungsleitung entnehmen Sie bitte der Fortbildungsordnung.

Die Richtlinie zur Anerkennung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen finden Sie hier.

Den Antrag auf Anerkennung als Selbsterfahrungsleiter*in der Fortbildung finden Sie hier.

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