Fragen und Antworten zur Fortbildung
Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema "Fortbildung" zusammengestellt. Sobald Sie einen der grauen Frage-Balken anklicken, erscheint die Antwort. Bestimmt finden Sie auch auf Ihre Fragen hier eine Antwort!
Ist jedes Kammermitglied verpflichtet, sich beruflich fortzubilden?+x
Nach § 22 Abs. 1, Ziffer 1 des Heilberufsgesetzes Rheinland-Pfalz sind alle Kammermitglieder verpflichtet, sich fortwährend beruflich fortzubilden und sich dabei über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten.
Darüber hinaus ist in § 15 der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz geregelt, dass die Kammermitglieder verpflichtet sind, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Auf Verlangen der Kammer müssen Kammermitglieder die Teilnahme an diesen Fortbildungsmaßnahmen nachweisen.
Hierbei handelt es sich um die so genannte berufsrechtliche Fortbildungspflicht. Diese besteht grundsätzlich für alle Kammermitglieder. In der Fortbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sind die Fortbildungsziele, die Fortbildungsinhalte und die Fortbildungsarten sehr genau festgelegt. Bitte lesen Sie sich die Fortbildungsordnung der LPK Rheinland-Pfalz genau durch! Diese finden Sie hier.
Für wen gilt die sozialrechtliche Fortbildungspflicht?+x
Neben der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht gilt für alle Kammermitglieder, die in einer Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung, also in Niederlassung, in Anstellung oder mit Ermächtigung vertragspsychotherapeutisch tätig sind, nach § 95 d des Fünften Sozialgesetzbuches zusätzlich die sozialrechtliche Fortbildungspflicht. Nach dem Gesetz müssen diese Kammermitglieder alle fünf Jahre mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Dies gilt auch für Kammermitglieder, die in einem zugelassenen Krankenhaus oder MVZ angestellt sind.
Die Dokumentation und Verwaltung der Fortbildungspunkte übernimmt die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Dazu sind Sie aufgefordert, einmal pro Jahr (am besten am Ende eines jeden Jahres) Kopien Ihrer Teilnahmebescheinigungen an Fortbildungen bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz einzureichen. Die Kammer führt für jedes Mitglied ein Fortbildungspunktekonto, das Sie online einsehen können. Die jeweiligen Fortbildungspunkte werden Ihrem persönlichen Fortbildungspunktekonto gutgeschrieben.
Die Kammer übermittelt Ihren Fortbildungspunktestand regelmäßig an die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. Deshalb ist es in Rheinland-Pfalz für Sie als Kammermitglied nicht unbedingt notwendig, dass Sie ein gebührenpflichtiges Fortbildungszertifikat beantragen und dieses bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz einreichen.
Werden die gesetzlich geforderten 250 Punkte bis zum Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht oder nicht vollständig erbracht, können seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz Konsequenzen drohen, zum Beispiel Honorarkürzungen.
Der 5-jährige Fortbildungszeitraum wird für alle vertragspsychotherapeutisch tätigen Kammermitglieder von der KV Rheinland-Pfalz festgelegt. Die Frist beginnt mit der Aufnahme der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit.
Welche Fortbildungen werden anerkannt?+x
Die Fortbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz legt exakt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Fortbildungen anerkannt werden. Schauen Sie sich die Fortbildungsordnung genau an! Die Fortbildungsordnung finden Sie hier.
Auf unserer Homepage finden Sie einen Fortbildungskalender, in dem alle von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen zu finden sind.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen anderer Psychotherapeuten- oder Ärztekammern teilzunehmen. Entsprechen diese Angebote der Fortbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, werden diese ebenfalls anerkannt und die Punkte Ihrem Konto gutgeschrieben.
Was genau ist eine zertifizierte Fortbildung?+x
Grundsätzlich beantragen die Veranstalter von Fortbildungen vor der Veranstaltung die Zertifizierung der angebotenen Fortbildung bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, sofern die Veranstaltung in Rheinland-Pfalz stattfindet. Werden die Kriterien der Fortbildungsordnung erfüllt, zertifiziert die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz die Veranstaltung und bewertet diese mit Fortbildungspunkten. Das bedeutet für Sie als Kammermitglied: Die entsprechenden Punkte werden anerkannt und Ihrem Fortbildungskonto gutgeschrieben. Damit dies auch problemlos funktioniert, sollten Sie darauf achten, dass Sie die während der Veranstaltung ausgelegte Teilnehmerliste unterschreiben und Ihre Barcode-Etiketten aufkleben. Nehmen Sie zur Sicherheit zusätzlich eine ausgelegte Teilnahmebescheinigung mit und reichen Sie diese am Jahresende bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ein. Die Fortbildungsveranstalter sind aufgefordert, die Teilnehmerlisten nach Ende der Veranstaltung bei der Kammer einzureichen.
Wenn dies passiert, werden die Punkte automatisch dem Fortbildungspunktekonto aller Teilnehmer*innen gutgeschrieben. Da es jedoch immer wieder vorkommt, dass Fortbildungsveranstalter die Teilnehmerlisten nicht an die Kammer schicken, ist es zur Sicherheit besser, wenn Sie zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung mitnehmen, die Sie gegebenenfalls bei der Kammer zum Nachweis Ihrer Teilnahme einreichen können.
Welche Fortbildungsveranstaltungen kann ich als Veranstalter anerkennen lassen?+x
Anerkennungen werden ausgesprochen für Fortbildungsveranstaltungen, welche den Kriterien für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen der aktuell gültigen Fortbildunngsordnung und der Fortbildungsrichtlinien entsprechen. Zur Fortbildungsordnung gelangen Sie hier.
Dementsprechend können Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden, wenn:
- sie den Zielen, Inhalten und Fortbildungsarten der Fortbildungsordnung entsprechen (§§ 1-3 FoBiO)
- die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden
- die Inhalte frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen sind und Interessenskonflikte des Veranstalters und der Referenten offengelegt werden.
Zum Online-Formular zur Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung gelangen Sie hier.
Der Antrag auf Zertifizierung sollte zeitgerecht, mindestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Andernfalls kann eine Zertifizierung der Veranstaltung nicht gewährleistet werden.
Veranstalter können Ihre Veranstaltungen nicht nachträglich anerkennen lassen. Alle Veranstaltungen, welche für die Teilnehmer*innen für den Erwerb von Fortbildungspunkten anrechenbar sein sollen, müssen vorab von einer Heilberufekammer anerkannt werden.
Können auch Online-Fortbildungen zertifiziert werden?+x
Ja, auch Online-Fortbildungen, beispielsweise in Form von Web-Seminaren, können von der Kammer zertifiziert werden. Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Zertifizierung dasselbe Formular wie für Präsenz-Veranstaltungen [Das Formular finden Sie HIER].
Alternativ steht Ihnen auch das Online-Formular zur Beantragung der Zertifizierung zur Verfügung [Zum Online-Formular gelangen Sie HIER].
Bitte achten Sie bei der Nennung des Titels darauf, die Veranstaltung deutlich als Web-Seminar zu deklarieren. Also beispielsweise "WEB-SEMINAR: Titel der Veranstaltung“.
Als Veranstaltungsort geben Sie im Formular bitte „online" an. Wenn Sie das Online-Tool nutzen, tragen Sie unter "Veranstaltungsadresse" im Feld "Straße und Hausnummer" bitte den Hinweis "online" ein, bei "PLZ und Ort" die Adressdaten des Veranstalters.
Wie bei Präsenz-Fortbildungen müssen die Teilnehmer vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Außerdem ist der Veranstalter verpflichtet, nach der Veranstaltung die Teilnehmerliste (ohne Unterschrift und Barcode) an die LandespsychotherapeutenKammer zu senden.
Wozu dient die Veranstalter-ID?+x
Jedem Fortbildungsveranstalter wird automatisch eine Veranstalter-ID zugeteilt, die unbefristet gültig ist. Diese ID ist in der Betreffzeile Ihrer Rechnung genannt. Sie wird aus verwaltungsinternen Gründen vergeben und dient der vereinfachten Zuordnung des Antrags zum jeweiligen Veranstalter. Bitte geben Sie im Online-Zertifizierungsformular Ihre Veranstalter-ID an. Somit können die im System hinterlegten Daten eindeutig identifiziert und Ihre Anträge schneller bearbeitet werden.
Zum Online-Zertifizierungstool für Veranstaltungen gelangen Sie hier.
Werden mir auch Punkte gutgeschrieben, wenn ich an einer nicht zertifizierten Fortbildung teilgenommen habe?+x
Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu müssen Sie einen gebührenpflichtigen Antrag auf Anerkennung der Punkte einer nicht zertifizierten Fortbildungsveranstaltung stellen. Diesen finden Sie hier.
Was mache ich, wenn ich neue Barcode-Klebeetiketten brauche?+x
Sollten Ihre Barcode-Klebeetiketten aufgebraucht sein, können Sie in der Geschäftsstelle der LPK RLP neue bestellen. Schreiben Sie hierzu bitte einfach eine E-mail an fortbildung(at)lpk-rlp.de oder melden Sie sich telefonisch unter 06131-9305510.
Können Punkte in den nächsten Fünfjahreszeitraum übertragen werden?+x
Falls Sie in einem Fortbildungszeitraum (5 Jahre) mehr als 250 Punkte erreichen, können Sie diese überzähligen Punkte nicht in den nächsten Fortbildungszeitraum übertragen. Dies ist mit der erforderlichen fortwährenden Fortbildung nicht vereinbar.
Kann ich den Nachweiszeitraum verlängern, um 250 Punkte zu erwerben?+x
In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel im Falle einer Schwangerschaft und den daraus resultierenden Erziehungszeiten sowie längerer Krankheit, kann der Nachweiszeitraum um die Dauer des Aussetzens der Berufstätigkeit verlängert werden. Hierfür ist es erforderlich, der Kammer entsprechende Nachweise (Atteste, Bescheinigung über die Elternzeit, etc.) zukommen zu lassen.
Psychotherapeut*innen, die vertragspsychotherapeutisch über die KV tätig sind, müssen eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz beantragen. Diese informiert die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz im Falle einer Fristverlängerung, sodass der Fristablauf angepasst wird.
Welche Bedeutung hat das Fortbildungszertifikat?+x
Das Fortbildungszertifikat ist eine Urkunde, auf der Ihnen von Seiten der Kammer bestätigt wird, dass Sie sich regelmäßig fortbilden. Das Ausstellen dieser Urkunde ist gebührenpflichtig.
Psychotherapeut*innen, die über eine Zulassung der KV verfügen, benötigen dieses Fortbildungszertifikat nicht, um der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nachzuweisen, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind.
Einige Mitglieder hängen das Zertifikat in der Praxis auf, um den Patient*innen die von der Kammer bestätigte Kompetenz zu präsentieren.
Auch angestellte Mitglieder können das Zertifikat beantragen, um dem/der Arbeitgeber*in die Kompetenz und die regelmäßige Fortbildung auf eine sehr gut präsentierbare Art und Weise nachzuweisen. Das Zertifikat wird von der Kammerpräsidentin unterschrieben.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Soll ich meine Fortbildungsnachweise in jedem Fall bei der Kammer einreichen?+x
Auch wenn Sie nicht vertragspsychotherapeutisch tätig und deshalb lediglich auf Verlangen der Kammer nachweispflichtig sind, empfehlen wir Ihnen dennoch, den Service, den die Kammer Ihnen zur amtlichen Dokumentation Ihrer Fortbildung anbietet, zu nutzen.
Denn: Jedes berufstätige Kammermitglied ist berufsrechtlich zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet und auf Verlangen der Kammer müssen auch Sie nachweisen, dass Sie sich kontinuierlich fortgebildet haben.
In welcher Form soll ich meine Fortbildungsnachweise bei der Kammer einreichen?+x
Bitte senden Sie uns die Teilnahmebescheinigungen der von Ihnen besuchten Fortbildungsveranstaltungen in Kopie per Post ein (an: LPK RLP, Diether-von-Isenburg-Str. 9-11, 55116 Mainz). Nutzen Sie dabei bitte zur besseren Übersichtlichkeit unser Formular „Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen inklusive Selbststudium“. Um das Fortbildungskonto aktuell zu halten und einen guten Überblick über die bereits erreichte Punktzahl zu gewährleisten, empfiehlt es sich, mindestens einmal im Jahr die Nachweise gesammelt einzureichen. Wenn die Anzahl der Nachweise nicht zu groß ist, können sie zusammen mit dem ausgefüllten Formular auch eingescannt (bitte nicht abfotografiert!) per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden: fortbildung(at)lpk-rlp.de.
Kann man in der Weiterbildung Fortbildungspunkte erwerben?+x
Weiterbildung ist gemäß § 1 der Weiterbildungsordnung der LPK RLP der geregelte Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte psychotherapeutische Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Die Weiterbildungsordnung sieht für die Bereiche Neuropsychologische Psychotherapie, Psychodiabetologie, Spezielle Schmerzpsychotherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie und systemische Therapie Weiterbildungsinhalte vor.
Weiterbildungsteilnehmer*innen können die Bescheinigungen zum Besuch von Theorieveranstaltungen auf Wunsch auch in ihrem Punktekonto eingetragen bekomen (Kategorie H der FoBiO). Vorraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen Nachweis einer von einer Psychotherapeutenkammer anerkannten Weiterbildungsstätte handelt, die auch für die Theoretische Weiterbildung anerkannt ist. Dieser muss über fortbildung(at)lpk-rlp.de oder postalisch eingereicht werden.
Diese Möglichkeit besteht nur
- für Veranstaltungen des bei der Kammer eingereichten Curriculums,
- Personen, die die Bereichsweiterbildung/Gebeitesweiterbidlung absolvieren.
Sofern auch andere Personen am jeweiligen Seminar teilnehmen, die sich nicht in der entsprechenden Weiterbildung befinden, muss die Veranstaltung zertifizt werden, damit auch sie Punkte erhalten können.
Wo bekomme ich weitere Informationen zur Fortbildung?+x
Für alle Fragen rund um die Fortbildung ist die Fortbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz das grundlegende Regelwerk. Bitte schauen Sie sich die Fortbildungsordnung genau an! Zur Fortbildungsordnung gelangen Sie hier.
Falls Sie auf Ihre Fragen zur Fortbildung weder in der Fortbildungsordnung noch in diesen FAQs oder in der Broschüre eine Antwort finden konnten, können Sie der zuständigen Mitarbeiterin der Kammer-Geschäftsstelle eine E-Mail schreiben oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
E-Mail: fortbildung(at)lpk-rlp.de
Tel: 0 61 31 / 930 55-10
Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Fr. 10:00 - 13:00 Uhr