Zum Seiteninhalt

Supervisor*innen

Wozu dient eine Anerkennung als Supervisor*in in der Fortbildung durch die Kammer?

Approbierte Mitglieder der LPK RLP haben die Möglichkeit, sich als Supervisor*innen oder Selbsterfahrungsleiter*innen in der Fortbildung anerkennen zu lassen, sofern sie die Vorgaben der aktuellen Fortbildungsordnung und der dazugehörigen Richtlinien erfüllen. Durch die Anerkennung erhalten sie die Möglichkeit, Supervision für approbierte Kolleg*innen anzubieten und zu bescheinigen. Diese Bescheinigungen können dann zum Nachweis bei der jeweiligen Heilberufskammer eingereicht werden, um Fortbildungspunkte zu erhalten.

Nähere Informationen rund um das Thema Fortbildung und Supervision entnehmen Sie bitte der Fortbildungsordnung.

Die Richtlinie zur Anerkennung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass obige Ausführungen ausschließlich für die Fortbildung gelten. Die Regelungen innerhalb der Weiterbildung weichen davon ab. Bitte informieren Sie sich entsprechend, wenn Sie eine Gebiets- oder Bereichsweiterbildung anstreben.

Den Antrag auf Anerkennung als Supervisor*in der Fortbildung finden Sie hier.

Liste der anerkannten Supervisor*innen in der Fortbildung:

Zum Seitenanfang