Was bedeutet "Vollzeittätigkeit" nach dem Psychotherapeutengesetz?
Eine Vollzeittätigkeit liegt nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychTHG) ab 24 Wochenstunden praktischer Tätigkeit zuzüglich weiterer Ausbildungsstunden vor. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln entschieden. Die Parteien streiten über die... mehr