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Grenzüberschreitungen von Patient*innen

Vermehrt berichten Psychotherapeut*innen davon, dass Patient*innen Grenzen überschreiten. Zum Beispiel, indem flutartig per E-Mail oder über soziale Medien kommuniziert wird, ggfs. mit übergriffigem Inhalt,(z.B. Drohungen, sexualisierte Fotos, etc.) aber auch durch ständiges Aufsuchen der Praxis oder sogar dem privaten Wohnort. In seltenen Fällen kommt es auch zu verbalen Ausbrüchen, Gewaltandrohungen oder einer Annäherung in sexueller Absicht.
Wie kann Selbstschutz in der Psychotherapie aussehen und was ist zu tun, wenn Grenzüberschreitungen durch Patient*innen erfolgen?

Psychotherapeut*innen sind zur Einhaltung der Sorgfalts- und Schweigepflichten verpflichtet.  Dennoch ist grenzverletzendes Verhalten durch Patient*innen nicht hinzunehmen.

Hilfreich ist es, vorab für klare Rahmenbedingungen der Therapie zu sorgen und diese festzuhalten. Insbesondere sollte die Art der Kommunikation zwischen Patient*innen und Therapeut*innen abgesprochen sein (Zeiten, Form, Kanäle und Art der Kommunikation).

Die Schweigepflicht gilt gem. § 8 Abs. 1 der BO LPK RLP während und nach der Therapie und damit grundsätzlich umfassend. Sie gilt jedoch nicht ausnahmslos, sodass es bei deutlichem Überschreiten von Grenzen möglich ist, zum Schutz der eigenen Person auch die Schweigepflicht zu brechen.

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Zu diesem Thema haben die Juristinnen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz einen neuen Praxis-Tipp verfasst. Den Praxis-Tipp Nr. 26 "Grenzüberschreitungen von Pateint*innen" finden Sie HIER zum Download als PDF.

Alle bisher erschienen Praxis-Tipps finden Sie auf unserer Homepage HIER.

05.03.2025
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