Praxis-Tipp Nr. 24: Das berufsrechtliche Verfahren
Die Berufsordnung der LPK RLP regelt, in Verbindung mit dem rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetz, die Berufsausübung aller in Rheinland-Pfalz tätigen Psychotherapeut*innen. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 des Heilberufsgesetz RLP ist es die gesetzliche Aufgabe der Kammer, die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen und notwendige Maßnahmen zur Beseitigung berufsrechtswidriger Zustände zu treffen.
Die Kammer wird daher aktiv, wenn sie Kenntnis von einem Sachverhalt erhält, der einen Verstoß gegen die Berufsordnung darstellt oder darstellen könnte.
Das berufsrechtliche Verfahren ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Patient*innenschutzes. Aber wie läuft so ein berufsrechtliches Verfahren ab und was bedeutet das für den/ die betreffende*n Psychotherapeut*in? Wer erfährt von dem Verfahren und kann es zum Entzug der Approbation führen?
Oft wenden sich Patient*innen an die Kammer, um berufsrechtswidriges Verhalten zu melden, manchmal sind es auch Kolleg*innen oder Dritte. Mitunter erlangt die Kammer auch im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeiten Kenntnis von berufsrechtlichen Verstößen.
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Zu diesem Thema haben die Juristinnen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz einen neuen Praxis-Tipp verfasst. Den Praxis-Tipp Nr. 24 "Das berufsrechtliche Verfahren finden Sie HIER zum Download als PDF.
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