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KV RLP fordert mehr ambulante Psychotherapiesitze für KJP

Vor dem Hintergrund zunehmender stationärer Behandlungen von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen fordert die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) mehr ambulante Psychotherapiesitze. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz unterstützt diese Forderung. Im Jahr 2022 wurden mehr Kinder und Jugendliche als je zuvor wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen stationär behandelt. Nach Verletzungen und Vergiftungen war die Psyche der zweithäufigste Grund für Klinikaufenthalte. 19 Prozent aller stationär aufgenommenen Zehn- bis 17-Jährigen werden laut des Statistischen Bundesamts wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen behandelt.

Die Kosten für die stationäre Behandlung sind für die Krankenkassen enorm. „Weit ökonomischer und effizienter ist hingegen die ambulante Behandlung psychischer Störungen! Hier werfen die Krankenkassen das Geld aus dem Fenster anstatt das Einsparpotenzial zu nutzen“, betont Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes der KV RLP und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

In Rheinland-Pfalz fehlen rund 200 psychotherapeutische Sitze in der ambulanten Versorgung, mindestens 25 Prozent davon für Kindern und Jugendliche. Der Bedarf der jungen Patient*innen ist riesig und es gibt, im Gegensatz zum ärztlichen Bereich, zahlreiche Psychotherapeut*innen, die sich niederlassen möchten. Das zeigen nicht zuletzt die 123 Bewerbungen auf die jüngst vom Landesausschuss genehmigten Sitze (Näher Informationen dazu hier).

„Der Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ muss wieder ernster genommen werden, nicht nur, weil die stationäre Versorgung immens teuer ist“, fordert Staub. Es sei wichtig, weiter Hürden abzubauen und die flexiblen Angebote in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung auszubauen. Die vor sieben Jahren eingeführte psychotherapeutische Sprechstunde sei ein gelungenes Beispiel hierfür und könne Patient*innen eine schnelle diagnostische Abklärung und flexible Unterstützung bieten.

Zudem habe die ambulante Prävention psychischer Erkrankungen eine wesentliche Bedeutung. Gerade langfristige Rezidivprophylaxe-Strategien zur Verhinderung und Abmilderung von schweren, chronischen Verläufen sollten ermöglicht werden, auch um die direkten Kosten zu reduzieren.

Um die ambulante Versorgung durch mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zu verbessern, ist eine Reform der Bedarfsplanung nötig. Diese wird sowohl von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz als auch von der Kassenärztlichen Vereinigung schon seit vielen Jahren gefordert. Die vom Gesetzgeber vorgegebene und seit 1993 bestehende Bedarfsplanung regelt, wie viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sich in einer bestimmten Region niederlassen dürfen. Sind alle vorgegebenen Sitze besetzt, sind keine neuen Zulassungen mehr möglich. Aus Sicht der KV RLP ist die Bedarfsplanung kein passendes Instrument mehr, schon gar nicht in der Psychotherapie. Daher fordert Peter Andreas Staub zum wiederholten Mal deren Anpassung an den wirklichen Bedarf: „Der aktuelle Zuschnitt der Planungsbereiche entspricht nicht mehr der Versorgungsrealität. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen erneut, dass psychische Erkrankungen in den letzten Jahren enorm zugenommen haben. Hier muss der Gesetzgeber nun endlich handeln und den Weg frei machen für mehr Zulassungsmöglichkeiten.“

Über die Forderung der KV RLP berichtete auch der Ärztenachrichtendienst änd. Zum Text gelangen Sie hier.

28.08.2024
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