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123 Bewerbungen auf 9,5 psychotherapeutische Sitze

Das Interesse an neuen psychotherapeutischen Sitzen ist sowohl unter Patient*innen als auch unter Psychotherapeut*innen riesig. Das macht die Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) deutlich. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte im Februar zwölf neue psychotherapeutische Sitze für Rheinland-Pfalz genehmigt. 9,5 davon wurden ausgeschrieben (2,5 Versorgungsumfänge waren aufgrund des Jobsharings bereits besetzt worden). 123 Psychotherapeut*innen haben sich auf die neuen Sitze beworben, wie die KV RLP nun berichtete. Die derzeitige Bedarfsplanung lässt aktuell nicht mehr Sitze zu und muss daher aus Sicht der KV RLP und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) dringend reformiert werden.

Bewerbungen gingen auch für ländliche Gebiete ein, in denen die psychotherapeutische Versorgung dringend verbessert werden muss. Neu geschaffen wurden je 1,5 Sitze in den Regionen Neuwied, Trier-Saarburg und dem Westerwaldkreis, je ein Sitz in der Vulkaneifel und in Birkenfeld sowie je ein halber Sitz in den Gebieten Altenkirchen im Westerwald, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Germersheim, Kusel und dem Rhein-Hunsrück-Kreis.

Über die Vergabe der Sitze wird der unabhängige Zulassungsausschuss, der in gleicher Zahl aus Vertreter*innen der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft sowie der Krankenkassen besteht, zeitnah entscheiden: „Dazu haben wir noch im August eigens eine Sondersitzung anberaumt, damit die Kolleginnen und Kollegen so schnell wie möglich starten können“, informiert Psychotherapeut Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes der KV RLP und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

Die Genehmigung der zwölf neuen Sitze durch den Landesausschuss hatten KV RLP und Landespsychotherapeutenkammer sehr begrüßt, allerdings deutlich gemacht, dass dies nur ein „ersten Schritt“ sein könne. Nach Kenntnisstand der KV RLP fehlen in Rheinland-Pfalz rund 200 psychotherapeutische Sitze. „Der Bedarf von Seiten der Patientinnen und Patienten ist enorm. Und wenn wir nun die überaus hohe Anzahl an Bewerbungen sehen, ist für die Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise nachvollziehbar, warum hier nicht mehr Kolleginnen und Kollegen beginnen dürfen, zu praktizieren“, so Staub. Anders als bei Ärzt*innen, wo seit Jahren Nachwuchsmangel herrscht, möchten sich viele Psychotherapeut*innen mit einer Kassenzulassung niederlassen und gesetzlich Versicherte behandeln.

Das Problem ist die aktuelle Bedarfsplanung, deren Reformierung KV RLP und Landespsychotherapeutenkammer seit Langem fordern. Peter Andreas Staub: „Die Bedarfsplanung in ihrer jetzigen Form ist ein Zulassungsverhinderungsinstrument und muss grundlegend reformiert werden. Der aktuelle Zuschnitt der Planungsbereiche entspricht nicht mehr der Versorgungsrealität. Die langen Wartezeiten von häufig mehr als einem Jahr sind für die hilfesuchenden Menschen unzumutbar – gerade in Krisenzeiten.“

KV RLP und LPK RLP werden sich daher weiterhin dafür einsetzen, den Gesetzgeber auf den dringenden Reformbedarf der Bedarfsplanung hinzuweisen, um die Versorgung psychisch kranker Patient*innen zu verbessern.

  • Eine Pressemeldung der KV RLP vom 12. Juli 2024 zu diesem Thema finden Sie hier.
  • Eine Pressemeldung der KV RLP vom 28. Februar 2024 anlässlich der Genehmigung der zwölf neuen Sitze finden Sie hier.

15.07.2024
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