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Beantragung ePtA: Online-Antrag allein reicht nicht

Seit dem 8. Juni 2021 kann der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) bestellt werden. Der Ausgabeprozess in Rheinland-Pfalz läuft überwiegend komplikationslos und ohne Zwischenfälle. Zügig haben bereits in den ersten Wochen fast alle zugelassenen Kammermitglieder einen Antrag beim Kartenhersteller gestellt, zudem auch einige Mitglieder ohne Kassen-Zulassung. Viele Anträge wurden von der Landespsychotherapeutenkammer bereits freigegeben, die meisten davon sind auch bereits ausgeliefert. Die Adressaten halten den lang angekündigten Ausweis also endlich in den Händen und sind bei der Digitalisierung der Praxisabläufe einen wichtigen Schritt vorangekommen.

Leider haben viele Mitglieder die Antragsstellung zwar bereits initiiert, die nötigen Folgeschritte jedoch bisher nicht abgeschlossen: In diesen Fällen liegen dem Vertrauensdiensteanbieter (VDA), also der Firma medisign, zu den verbindlichen online-Bestellungen des Ausweises noch nicht die zugehörigen ausgedruckten und unterschriebenen Formulare in Papierform vor, außerdem wurde das Postident-Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Die Landespsychotherapeutenkammer macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es bei den gesetzlich vorgesehenen Sanktionen (Honorarabzug) für Niedergelassene auch darum geht, die Antragsstellung vollständig abgeschlossen zu haben. Dafür reicht die Absendung des Online-Antragsformulars allein nicht aus. Um die Antragstellung abzuschließen, muss dem VDA auch das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular und der durch die Post erstellte und verschickte Nachweis für das Postident-Verfahren vorliegen. Außerdem muss der ePtA nach Erhalt mit zwei neuen PINS versehen und freigeschaltet werden.
Der LPK RLP wurde mitgeteilt, dass nur KV-zugelassene Kammermitglieder, die alle notwendigen technischen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (vorgesehenes eHealth-Konnektor-Update, KIM-Modul) vorhalten können und die die Beantragung des ePtA mit allen notwendigen Schritten zum Ende des 3. Quartals abgeschlossen und den Ausweis freigeschaltet haben, keine gesetzlich vorgeschriebene Honorarabzüge über die KV erwarten müssen.

Bitte führen Sie nach der Online-Antragstellung also noch folgende Schritte aus:

  1. Schließen Sie das Postidentverfahren ab.
  2. Schicken Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an den Kartenhersteller (VDA).
  3. Wenn Sie den ePTA erhalten haben, müssen Sie ihn mit zwei neuen PINS versehen.
  4. Schalten Sie den ePTA frei.

Hilfestellungen zu allen Schritten der Beantragung und Freischaltung des ePtA finden Sie hier.

 

 

[Foto: LPK RLP]

02.08.2021
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