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Elektronischer Psychotherapeutenausweis bestellbar!

Nach erfolgreichem Abschluss des Zulassungsverfahrens und mit dem Abschluss der Verträge zwischen den Kammern und dem Vertrauensdienste-Anbieter (kurz: VDA = Kartenhersteller) ist die Firma medisign in der Lage, den ePtA an Psychotherapeut*innen auszugeben.
Es hatten sich mehrere Kartenhersteller für das Zulassungsverfahren angemeldet. Der Start der Ausgabe des ePtA erfolgt nun mit medisign, selbstverständlich werden wir Sie umgehend informieren, sobald weitere VDAs das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben und die Verträge unterschrieben sind.
Wir möchten Sie darüber informieren, wie Sie den ePtA beantragen können, was dabei zu beachten ist und wo Sie Hilfe und Antworten auf Ihre Fragen erhalten.

Bitte beachten Sie: Für alle kassenärztlich zugelassenen Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen die Verpflichtung, einen ePtA zu beantragen. Gleiches gilt auch für ermächtigte Psychologische Psychotherapeut*innen und Sicherstellungsassistent*innen. Der ePtA ist Voraussetzung für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Ab dem 01. Juli 2021 haben Patient*innen einen Anspruch darauf, dass ein Zugriff durch die behandelnden Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auf die ePA möglich ist. Allen kassenärztlich zugelassenen Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die nicht ab 01. Juli 2021 Zugriff auf die elektronische Patientenakte gewährleisten können, drohen gemäß § 341 Abs. 6 SGB V Honorarkürzungen.
Daher möchten wir zunächst die kassenärztlich zugelassenen Mitglieder bitten, den ePtA zu beantragen. Angestellte und privat tätige Mitglieder hingegen, die keine derartigen Nachteile zu befürchten haben, bitten wir, den kassenärztlich zugelassenen Mitgliedern den Vortritt zu lassen und selbst den ePtA erst ab dem 30.06.2021 zu beantragen.
[Nachtrag: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben per Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die fehlenden technischen Voraussetzungen hingewiesen und ein Aussetzen der Sanktionen gefordert. Wie BPtK und KBV nun berichteten, hat das BMG mittlerweile bestätigt, dass die Sanktionierung nicht gelten solle, wenn der Ausweis vor dem 1. Juli 2021 vom Vertragsarzt oder -psychotherapeuten bei einem Anbieter bestellt werde. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.]

Wie erfolgt die Beantragung des ePtA?

Die Beantragung des ePtA erfolgt über das Antragsportal bei einem VDA Ihrer Wahl –  aktuell über medisign. Dieser hält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und ein Video-Tutorial zur Beantragung des ePtA unter dem folgenden Link für Sie bereit. Sie finden beides HIER.
Bei der Beantragung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte lesen Sie sich die ausführliche Anleitung von medisign unter dem oben angegeben Link genau durch.
  2. Halten Sie für die Beantragung bitte Folgendes bereit: Digitales Passfoto oder Passfoto in Papierform, ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel), mit dem Sie sich identifizieren lassen möchten und einen Drucker.
  3. Gehen Sie auf die Internetseite des Antragsportals (www.ehba.de) und wählen Sie bitte jeweils Ihre Berufsgruppe und auf der sich öffnenden Seite die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz als zuständige Kammer aus.
  4. Das Antragsformular ist nicht durch die Landespsychotherapeutenkammer vorausgefüllt, Sie haben bisher keine Vorgangsnummer erhalten. Bitte wählen Sie „neuen Antrag stellen“. Füllen Sie das leere Antragsformular entsprechend der Angaben in Ihrem Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel aus. Es ist wichtig, dass Ihre Meldeadresse der Adresse auf Ihrem Ausweisdokument entspricht.
  5. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Titel: Das Antragsformular lässt die Möglichkeit zu, neben dem Doktortitel weitere Titel anzugeben. Unabhängig davon hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, wie auch einige andere Landeskammern entschieden, ausschließlich den Doktortitel auf dem Psychotherapeutenausweis vermerken zu lassen. Dies entspricht dem Vorgehen analog des § 5 Passausweisgesetzes, demgemäß auf dem Personalausweis ebenfalls ausschließlich der Doktortitel aufgenommen wird. Bitte verzichten Sie daher auf die Angabe weiterer Titel neben dem Doktortitel. Bitte beachten Sie auch, dass die Angabe des Doktortitels nur akzeptiert werden kann, wenn der Kammer eine amtlich beglaubigte Promotionsurkunde vorliegt.
  6. Im nächsten Schritt geht es darum, wie Sie sich für die Antragsstellung identifizieren können. Als Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post zu identifizieren. Das POSTIDENT-Verfahren stellt sicher, dass nur identifizierte Personen Zugriff zu sensiblen Services bekommen. Nähere Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, sich per POSTIDENT zu authentifizieren, erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Post und am Ende des Antragsformulars. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antragsunterlagen eine Kopie desjenigen Ausweisdokuments beifügen müssen, das Sie zur Identifizierung per POSTIDENT nutzen.
  7. Im nächsten Schritt sehen Sie eine Vorschau Ihres Ausweises und werden gebeten, ein aktuelles Foto hochzuladen (alternativ können Sie ein Bild im Papierformat einreichen). Des Weiteren werden wichtige Informationen abgefragt. Unter anderem müssen Sie ein Freischaltkennwort festlegen, das Sie später für die Freischaltung Ihres Ausweises benötigen, sowie ein Sperrkennwort, um den Ausweis bei Verlust oder Diebstahl sperren zu können. Bitte merken Sie sich diese beiden Kennwörter gut, da sie weder reproduziert noch zurückgesetzt werden können!
  8. Um den Antrag zu finalisieren, müssen Sie ein medisign-Kundenkonto anlegen und eine Zahlungsweise festlegen.
  9. Anschließend werden Sie um Überprüfung Ihrer Angaben gebeten und können dann über den Button "Jetzt verbindlich beantragen" die Online-Bearbeitung Ihres Antragsformulars abschließen.
  10. Nun wird aus dem Antragsformular ein PDF-Dokument generiert, das neben dem ePtA-Auftrag u. a. ein Formular für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, einen POSTIDENT-Coupon für die notwendige Identifizierung und eine Anleitung für die nächsten Schritte enthält. Bitte drucken Sie diese Unterlagen nun einseitig aus,unterzeichnen Sie diese an den vorgegebenen Stellen und kleben Sie - falls Sie kein digitales Foto im Online-Antrag hochgeladen haben - ein Passfoto auf die zweite Seite des ePtA-Auftrags.
  11. Identifizieren Sie sich mit dem ausgedruckten POSTIDENT-Coupon und Ihrem Ausweisdokument bei der Post. Bitte beachten: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach ePtA-Antragstellung erfolgen.
  12. Nach der erfolgten Identifizierung senden Sie bitte Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Post an den VDA. Die weitere Abwicklung Ihres Antrags, inklusive der Einholung der Freigabe durch Ihre zuständige Kammer, erfolgt automatisch durch den VDA.

Wie erfolgt die Ausgabe des ePtA?

  1. Nachdem Sie alle Unterlagen an den VDA geschickt haben und von diesem erfolgreich geprüft wurden, holt dieser die Freigabe durch die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ein. Die Kammer hat die Aufgabe, zu bestätigen, dass es sich bei der/dem Antragsteller*in um eine/n Psychologische/n Psychotherapeut*in oder eine/n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in handelt (= Attributsbestätigung). Diese Attributsbestätigung kann nur dann erfolgen, wenn die relevanten Daten mit den Daten der Mitgliederverwaltung der LPK RLP übereinstimmen. Die Attributsbestätigung durch die Kammer ist für Sie gebührenfrei.
  2. Im Anschluss wird der ePtA vom VDA produziert und an Ihre Meldeadresse geschickt. Basierend auf den Erfahrungen anderer Heilberufekammern möchten wir darauf hinweisen, dass es im Produktions- und Auslieferungsprozess zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen kann. Da dieser Prozess in der Verantwortung des VDA liegt, sind eventuelle Verzögerungen nicht der  Landespsychotherapeutenkammer anzulasten. Der Ausweis wird per Einschreiben verschickt, es ist eine persönliche Annahme erforderlich. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie die zugehörigen PINs in einer separaten Sendung.
  3. Zur Inbetriebnahme des ePtA müssen Sie ihn zuerst aktivieren, d. h. Änderung der beiden Transport-PINs (Signatur-PIN und Karten-PIN) in persönliche PINs, dann freischalten im medisign Antrags- und Kundenportal. Ausführliche Erklärungen dazu finden Sie HIER.

Wo bekomme ich Hilfe?

Bitte beachten Sie: Da die Landespsychotherapeutenkammer nur für die Bestätigung des Attributs „Psychologische(r) Psychotherapeut(in)“ / „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in)“  zuständig ist und nicht für die Herstellung und Auslieferung, wenden Sie sich mit Fragen zur Beantragung bitte immer direkt an den VDA.
Medisign hat eine Support-Seite, auf der Sie  Unterstützung bei der Antragstellung finden. Außerdem werden häufige Fragen und Antworten HIER gelistet.
Unterstützung bei Fragen zur Finanzierung des ePtA und zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur beantwortet die Kassenärztliche Bundesvereinigung HIER.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema ePtA haben wir auch auf unserer Homepage HIER für Sie zusammengestellt.
Sollten Sie Rückfragen zu diesem Text haben, wenden Sie sich bitte an: hba(at)lpk-rlp.de

Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Start und viel Erfolg mit Ihrem neuen elektronischen Psychotherapeutenausweis!

[Foto: LPK RLP]

01.07.2021
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