In dieser Rubrik werden Satzungsänderungsvorhaben und neue Satzungen veröffentlicht, damit betroffene Kammermitglieder deren Verhältnismäßigkeit vor Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung prüfen können. Dies dient dazu, den Kammermitgliedern die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Gemäß § 15 Abs. 5 und 6 Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz erfolgt dies für ab dem 31.07.2020 geplante Satzungen oder Satzungsänderungen, die berufsbeschränkende und berufsreglementierende Regelungen treffen.
Sollten Sie zu einem Satzungsänderungsvorhaben im Hinblick auf dessen Verhältnismäßigkeit eine Stellungnahme abgeben wollen, können Sie dies innerhalb der bekannt gegebenen Frist tun.
Ihre Stellungnahme können Sie per E-Mail an juristischesreferat(at)lpk-rlp.de richten, per Fax an 06131-9305520 übermitteln oder per Post an Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Diether-von-Isenburg-Straße 9-11, 55116 Mainz schicken.
Für Rückfragen können Sie sich unter 06131-9305515 an die Juristinnen wenden.