Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie
Bei der Zusatzqualifikation „Gruppenpsychotherapie" handelt es sich nicht um eine Weiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung der LandesPsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP).
Für die Anerkennung der Zusatzqualifikation und die Erteilung der Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie ist grundsätzlich NICHT die LPK RLP zuständig. Sofern Sie eine Zulassung haben, ist für die Anerkennung und Erteilung der Abrechnungsgenehmigung die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) zuständig. Sollten Sie keine Zulassung haben, ist eine Anerkennung der Zusatzqualifikation "Gruppenpsychotherapie" weder durch die Kammer noch durch die KV RLP notwendig.
Achtung! Es gibt eine Ausnahme von den oben dargelegten Zuständigkeiten. Diese gilt für das Richtlinienverfahren „Systemische Therapie“ und nur dann, wenn die Gruppenpsychotherapie nicht Bestandteil einer Aus- oder Weiterbildung war. Nur in diesem Fall ist die LPK RLP für die Anerkennung der Befähigung zur Gruppenpsychotherapie zuständig. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Um die Qualifikation zur Gruppenpsychotherapie zu erwerben, müssen gemäß der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:
- 40 Doppelstunden systemische Selbsterfahrung in der Gruppe
- 48 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik für das Richtlinienverfahren „Systemische Therapie“
- 60 Therapieeinheiten kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter systemischer Supervision von 30 Stunden
Beachten Sie bitte, dass die oben angeführten Zahlen nur dann gelten, soweit es sich um Ihre erste Zusatzqualifikation bzw. Nachqualifikation für die Gruppenpsychotherapie handelt. Haben Sie bereits die fachliche Befähigung zur Durchführung von Gruppenpsychotherapie in einem anderen Richtlinienverfahren nachgewiesen, müssen sie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung nur die folgenden Kenntnisse nachweisen:
- 20 Doppelstunden systemische Selbsterfahrung in der Gruppe
- 24 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik für das Richtlinienverfahren „Systemische Therapie“
- 30 Therapieeinheiten kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter systemischer Supervision von 15 Stunden
Wichtig: Die Zusatzqualifikation für Gruppenpsychotherapie muss an oder über eine zugelassene Weiterbildungs- oder Ausbildungsstätte nach § 28 Psychotherapeutengesetz erworben werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die supervidierende Person über die fachliche Befähigung zur Durchführung von Gruppenpsychotherapie für das Richtlinienverfahren „Systemische Therapie“ verfügt.
Niedergelassene, die die Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie nachträglich erwerben wollen, setzen sich am besten mit den anerkannten Weiterbildungs- oder Ausbildungsstätten in Verbindung und klären die Details über die abzuleistenden Bestandteile.
Eine Auflistung der anerkannten Ausbildungsstätten in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Eine Liste der von der LPK RLP anerkannten Weiterbildungsstätten finden Sie hier.