Freiwillige Kammer-Mitgliedschaft für PiA
Das rheinland-pfälzische Heilberufsgesetz regelt, dass Personen, die sich in Rheinland-Pfalz in der praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten oder für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befinden, der freiwillige Beitritt zur Mitgliedschaft in der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz offen steht.
Der Antrag zur Aufnahme als freiwilliges Mitglied in die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie freiwilliges Mitglied unserer Kammer werden möchten.
Welche Vorteile bietet eine Kammermitgliedschaft?
Eine Kammermitgliedschaft bietet Ihnen viele Vorteile: Auch als freiwilliges Mitglied sind Sie wahlberechtigt zur Vertreterversammlung und wählbar zu den Organen und Ausschüssen der Kammer. Außerdem stehen Ihnen alle Serviceleistungen der LPK RLP zur Verfügung. Sie erhalten das Psychotherapeutenjournal, sie können die Rechtsberatung der Kammer in Anspruch nehmen und Sie können an Veranstaltungen der LPK RLP zu vergünstigten Preisen teilnehmen.
Gemäß Beitragsordnung der LPK RLP vom 25. November 2015 entrichten Psychotherapeut*innen und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 vom Hundert der Beitragsklasse 5 (BK 5). Das entspricht 68 Euro im Jahr.
Den Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft für PiA finden Sie hier:
Meldebogen PiA-Mitgliedschaft
Sollten Sie weitere Fragen zur Freiwilligen Mitgliedschaft in unserer Kammer haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle (Referat Mitgliederverwaltung) gerne zur Verfügung.
Telefon: 06131-93055-12
E-Mail: mitgliederverwaltung(at)lpk-rlp.de oder mitglieder-referat(at)lpk-rlp.de