Praxistipps zum Datenschutz

Seit Januar 2025 veröffentlicht die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ monatlich Praxistipps, um Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen bei der Umsetzung des Datenschutzes in ihrem Praxisalltag bedarfsgerecht zu unterstützen. Die Praxistipps möchten den Behandelnden konkrete und aktuelle Hilfestellung geben, wie sie die gesetzlichen Vorgaben in ihren Arbeitsalltag integrieren können. Sie stellen jeweils eine im Praxisbetrieb relevante datenschutzrechtliche Frage mit dazugehöriger Antwort vor. Zusätzlich erhalten die Behandelnden Hinweise zu Rechtsgrundlagen und weiterführende Links. Das alles kompakt auf einer Seite und zum Herunterladen als druckbare PDF-Dateien.
Nr. 1: Auskunftsanspruch nach der DSGVO+x
Der erste Praxistipp widmet sich dem Thema „Auskunftsanspruch nach der DSGVO“: Patient*innen haben einen umfassenden Auskunftsanspruch über die zu ihrer Behandlung gespeicherten, sie betreffenden Daten. So haben sie das Recht, eine vollständige Kopie der Behandlungsdokumentation zu erhalten. Patient*innen können die Form der Auskunftserteilung – Papierform oder elektronisch – selbst bestimmen. Die erste Kopie ist kostenfrei auszuhändigen.
Den Praxistipp Nr. 1: Auskunftsanspruch nach der DSGVO finden Sie hier als PDF.
Nr. 2: Auskunftsanspruch und Praxiswechsel+x
Auch wenn Patient*innen aufgrund eines Praxiswechsels um Bereitstellung der sie betreffenden Behandlungsdokumentation bitten, stellt dies datenschutzrechtlich die Geltendmachung ihres Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO dar. Dieser ist im Bereich der Heilbehandlung umfassend zu erfüllen. Grundsätzliche Informationen zum Umgang mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch im Bereich der Heilbehandlung finden sich im Praxistipp Nr. 1.
Neben der datenschutzrechtlichen Relevanz hat die Bitte um Bereitstellung der gesamten Behandlungsdokumentation aufgrund eines Praxiswechsels auch eine berufsrechtliche Bedeutung...
Den Praxistipp Nr. 2: Auskunftsanspruch und Praxiswechsel finden Sie hier als PDF.
Nr. 3: Auskunftsanspruch bei Minderjährigen+x
Der getrennt von der Kindesmutter lebende Vater einer 10–jährigen Patientin verlangt Auskunft über deren bisherige Behandlung. Das Sorgerecht ist zwischen Mutter und Vater geteilt.
Wer kann den Auskunftsanspruch geltend machen und unter welchen Voraussetzungen?
Informationen zum Umgang mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch im Bereich der Heilbehandlung, unter anderem zu Umfang und Kosten, finden Sie im Praxistipp #1.
Sofern Auskünfte im Namen Minderjähriger erbeten werden, muss geklärt werden, ob die antragstellende Person zur Geltendmachung berechtigt und daher die Auskunft zu erteilen ist.
[...]
Den Praxis-Tipp Nr. 3 "Auskunftsanspruch bei Minderjährigen" finden Sie hier als PDF.