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An alle Mitglieder, die der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht unterliegen: Reichen Sie jetzt Ihre fehlenden Fortbildungsnachweise ein und füllen Sie Ihr Punktekonto!

Haben Sie dieses Jahr Fortbildungen besucht und unterliegen Sie der Fortbildungspflicht gemäß § 95 d des Fünften Sozialgesetzbuches? Dann können Sie uns gerne jetzt Ihre Nachweise einreichen, um sich die Punkte auf Ihrem Fortbildungskonto gutschreiben zu lassen!

Alle Kammermitglieder, die in einer Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung, also in Niederlassung, in Anstellung oder mit Ermächtigung vertragspsychotherapeutisch tätig sind, müssen zur Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Fortbildungspflicht alle fünf Jahre mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Dies gilt auch für Kammermitglieder, die in einem zugelassenen Krankenhaus oder MVZ angestellt sind. (Nähere Informationen dazu finden Sie hier.)

Um das Fortbildungskonto aktuell zu halten und einen guten Überblick über die bereits erreichte Punktzahl zu gewährleisten, empfiehlt es sich, mindestens einmal im Jahr die Nachweise gesammelt einzureichen. Bitte prüfen Sie vorher in Ihrem Fortbildungspunktekonto, welches Sie im Mitgliederbereich der LPK-Homepage einsehen können, welche Veranstaltungen bereits erfasst sind. Für diese senden Sie bitte keine Nachweise mehr ein, um Dopplungen zu vermeiden. Im Fortbildungspunktekonto können Sie auch ihre Gesamtpunktezahl für die jeweilige Fortbildungsfrist einsehen. Sollten Sie die nötigen 250 Punkte bereits erreicht haben, bitten wir Sie von der Zusendung weiterer Nachweise abzusehen, da überschüssige Punkte nicht in den nächsten Zeitraum mitgenommen werden können.

Bitte senden Sie uns die Teilnahmebescheinigungen der von Ihnen besuchten Fortbildungsveranstaltungen in Kopie per Post ein (an: LPK RLP, Diether-von-Isenburg-Str. 9-11, 55116 Mainz). Nutzen Sie dabei bitte zur besseren Übersichtlichkeit unser Formular „Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen inklusive Selbststudium“.
Wenn die Anzahl der Nachweise nicht zu groß ist, können sie zusammen mit dem ausgefüllten Formular auch eingescannt (bitte nicht abfotografiert!) per E-Mail an diese Adresse gesandt werden.
Sollten sich unter Ihren Teilnahmebescheinigungen Veranstaltungen befinden, die nicht durch eine Heilberufskammer zertifiziert wurden, muss pro Veranstaltung außerdem der folgende Antrag zur Anerkennung einer nicht-zertifizierten Veranstaltung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir diesen Antrag mit Originalunterschrift und daher postalisch benötigen.

Bitte achten Sie darauf, dass aus den Teilnahmebescheinigungen jeweils die akkreditierende Heilberufekammer, die Zahl der Fortbildungspunkte und Ihr vollständiger Name hervorgehen müssen. Rechnungen können leider nicht als Teilnahmebescheinigungen akzeptiert werden.

Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Thema Fortbildung finden Sie HIER auf der LPK-Homepage oder in dieser übersichtlichen Broschüre.

[Foto: Pixabay]

06.12.2022
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