Praxis-Tipp Nr. 25: Umgang mit Sorgeberechtigten
Im Rahmen der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen ergeben sich wichtige berufsrechtliche Fragen im Umgang mit den Sorgeberechtigten. Um die wesentlichen zu berücksichtigenden Besonderheiten soll es in diesem Praxistipp gehen.
Einwilligung und Aufklärung
Ob vor Beginn der Therapie die/ der Minderjährige und/ oder die Sorgeberechtigten aufgeklärt werden müssen und von wem die Einwilligung vorliegen muss, hängt wesentlich von der Einsichtsfähigkeit der Patient*innen ab. Von dieser ist grundsätzlich ab dem 14. Lebensjahr auszugehen. In Einzelfällen kann eine Einsichtsfähigkeit jedoch auch schon früher oder erst später bestehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch hierzu in unserem Praxistipp Nr. 4. Rechtlich nicht eindeutig ist, ob die Einwilligung aller Sorgeberechtigten bereits für das Erstgespräch vorliegen muss...
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Zu diesem Thema haben die Juristinnen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz einen neuen Praxis-Tipp verfasst. Den Praxis-Tipp Nr. 25 "Umgang mit Sorgeberechtigten" finden Sie HIER zum Download als PDF.
Alle bisher erschienen Praxis-Tipps finden Sie auf unserer Homepage HIER.