Zukunft der Kostenerstattung liegt im Ungewissen
Das Thema ist ernst und die Stimmung war dementsprechend gedämpft beim Runden Tisch "Quo vadis Privatpraxis? - Austausch über die Zukunft der Kostenerstattung", zu dem die LPK RLP am 8.3.2018 ins ZDF-Kongresszentrum eingeladen hatte. Rund 40 Teilnehmer waren gekommen, um über die schwierige Situation zu sprechen, in der sich die Kostenerstattung momentan befindet.
Einleitend gab Kammerpräsident Peter Brettle einen Überblick über die Entwicklung der Psychotherapeutischen Privatpraxen und der Kostenerstattung. Psychisch kranke Menschen, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem kassen-zugelassenen Psychotherapeuten finden konnten, dürfen sich auch in einer Privatpraxis behandeln lassen und haben nach § 13 Absatz 3 SGB Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. An dieser gesetzlichen Grundlage hat sich durch die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung durch die neue Psychotherapierichtlinie zum 1. April 2017 nichts geändert. Weder die Sprechstunde noch die Akutbehandlung ersetzen eine klassische Richtlinienpsychotherapie. (Eine Pressemeldung der Bundespsychotherapeutenkammer, die diesen Sachverhalt klarstellt, finden Sie hier.)
Trotz des unveränderten rechtlichen Anspruchs der Patienten lehnen die Krankenkassen Anträge auf Kostenerstattung in den letzten Monaten vermehrt ab. Das macht auch die Online-Umfrage deutlich, die die LPK RLP im Februar 2018 unter ihren Mitgliedern durchgeführt hat: Sie zeigte, dass sich die Bewilligung von Kostenerstattung für Psychotherapie durch die Krankenkassen im letzten halben Jahr bei 86% der Praxen in Rheinland-Pfalz verschlechtert bzw. deutlich verschlechtert hat (Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier). Die Einführung der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Terminservicestellen dient offenbar vielen Krankenkassen als Argument für die Ablehnung der Anträge auf Kostenerstattung.
Die Teilnehmer der Veranstaltung bestätigten die Umfrageergebnisse und berichteten von ihren eigenen Erfahrungen. Viele erleben die Bewilligung von Anträgen als massiv erschwert: Bei jedem einzelnen Antrag würden Qualifikationsnachweise wie Approbationsurkunden und Fachkundenachweise gefordert, Fristen würden bis zum letzten Tag ausgereizt, der Großteil der Therapieanträge würde mit nicht nachvollziehbaren Argumenten abgelehnt, teilweise sogar die Post ungeöffnet an die Therapeuten zurückgeschickt. Insgesamt wird die Beantragung im Rahmen der Kostenerstattung als „Kampf“ mit den Krankenkassen erlebt und von den anwesenden PsychotherapeutInnen als frustrierend und zermürbend geschildert. Obwohl für alle unverändert die gleiche rechtliche Grundlage besteht, wurde außerdem deutlich, dass die Chancen auf Kostenerstattung je nach Krankenkasse und Therapieverfahren unterschiedlich gut stehen und der regionale Faktor sehr wichtig ist: Je nach Region und Sachbearbeiter unterscheiden sich die Erfolgschancen der Anträge.
Peter Brettle fasste zusammen, dass sich jede/r, die/der sich als PrivatpraxeninhaberIn niederlassen möchte, sich gut überlegen müsse, wie ein regelmäßiges Einkommen gesichert werden könne. Privatpraxen sollten daher darum bemüht sein, sich breit aufzustellen und ihre Existenzgrundlage aus verschiedenen Quellen zu speisen. Wie es mit der Kostenerstattung weitergehe, sei trotz der weiterhin bestehenden gesetzlichen Grundlage (Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 Satz 1) ungewiss. Die Kammer hat bereits mit einem Rundschreiben den Dialog mit den Krankenkassen gesucht, um sie auf ihre gesetzliche Pflicht zur Kostenerstattung hinzuweisen und aufgefordert, dieser weiterhin nachzukommen. Außerdem unterstützt die LPK das Vorhaben der BPtK, die Bedarfsplanung zu reformieren, um zusätzliche Sitze zu schaffen, so dass künftig mehr Psychotherapeuten innerhalb des Systems ihre Existenz sichern können. Abschließend stellten Peter Brettle und LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke, die die Veranstaltung moderierte, weitere Erwerbsmöglichkeiten vor, etwa als PsychotherapeutIn für die Deutsche Rentenversicherung tätig zu werden oder BundeswehrsoldatInnen zu behandeln. Zudem könne eine Weiterqualifizierung und Spezialisierung hilfreich sein, etwa der Erwerb von Weiterbildungstiteln über die LPK. Weitere Informationen zu den angesprochenen Erwerbsmodellen werden wir in Kürze für Sie auf unserer Homepage zusammenstellen.
Die LPK RLP wird sich weiterhin gemeinsam mit den anderen Landeskammern und der BPtK dafür einsetzen, dass der Anspruch auf Kostenerstattung von den Krankenkassen anerkannt wird.
Das Programm zur Veranstaltung "Quo Vadis Privatpraxis" vom 8.3.2018 finden Sie hier.
Einleitend gab Kammerpräsident Peter Brettle einen Überblick über die Entwicklung der Psychotherapeutischen Privatpraxen und der Kostenerstattung. Psychisch kranke Menschen, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem kassen-zugelassenen Psychotherapeuten finden konnten, dürfen sich auch in einer Privatpraxis behandeln lassen und haben nach § 13 Absatz 3 SGB Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. An dieser gesetzlichen Grundlage hat sich durch die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung durch die neue Psychotherapierichtlinie zum 1. April 2017 nichts geändert. Weder die Sprechstunde noch die Akutbehandlung ersetzen eine klassische Richtlinienpsychotherapie. (Eine Pressemeldung der Bundespsychotherapeutenkammer, die diesen Sachverhalt klarstellt, finden Sie hier.)
Trotz des unveränderten rechtlichen Anspruchs der Patienten lehnen die Krankenkassen Anträge auf Kostenerstattung in den letzten Monaten vermehrt ab. Das macht auch die Online-Umfrage deutlich, die die LPK RLP im Februar 2018 unter ihren Mitgliedern durchgeführt hat: Sie zeigte, dass sich die Bewilligung von Kostenerstattung für Psychotherapie durch die Krankenkassen im letzten halben Jahr bei 86% der Praxen in Rheinland-Pfalz verschlechtert bzw. deutlich verschlechtert hat (Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier). Die Einführung der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Terminservicestellen dient offenbar vielen Krankenkassen als Argument für die Ablehnung der Anträge auf Kostenerstattung.
Die Teilnehmer der Veranstaltung bestätigten die Umfrageergebnisse und berichteten von ihren eigenen Erfahrungen. Viele erleben die Bewilligung von Anträgen als massiv erschwert: Bei jedem einzelnen Antrag würden Qualifikationsnachweise wie Approbationsurkunden und Fachkundenachweise gefordert, Fristen würden bis zum letzten Tag ausgereizt, der Großteil der Therapieanträge würde mit nicht nachvollziehbaren Argumenten abgelehnt, teilweise sogar die Post ungeöffnet an die Therapeuten zurückgeschickt. Insgesamt wird die Beantragung im Rahmen der Kostenerstattung als „Kampf“ mit den Krankenkassen erlebt und von den anwesenden PsychotherapeutInnen als frustrierend und zermürbend geschildert. Obwohl für alle unverändert die gleiche rechtliche Grundlage besteht, wurde außerdem deutlich, dass die Chancen auf Kostenerstattung je nach Krankenkasse und Therapieverfahren unterschiedlich gut stehen und der regionale Faktor sehr wichtig ist: Je nach Region und Sachbearbeiter unterscheiden sich die Erfolgschancen der Anträge.
Peter Brettle fasste zusammen, dass sich jede/r, die/der sich als PrivatpraxeninhaberIn niederlassen möchte, sich gut überlegen müsse, wie ein regelmäßiges Einkommen gesichert werden könne. Privatpraxen sollten daher darum bemüht sein, sich breit aufzustellen und ihre Existenzgrundlage aus verschiedenen Quellen zu speisen. Wie es mit der Kostenerstattung weitergehe, sei trotz der weiterhin bestehenden gesetzlichen Grundlage (Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 Satz 1) ungewiss. Die Kammer hat bereits mit einem Rundschreiben den Dialog mit den Krankenkassen gesucht, um sie auf ihre gesetzliche Pflicht zur Kostenerstattung hinzuweisen und aufgefordert, dieser weiterhin nachzukommen. Außerdem unterstützt die LPK das Vorhaben der BPtK, die Bedarfsplanung zu reformieren, um zusätzliche Sitze zu schaffen, so dass künftig mehr Psychotherapeuten innerhalb des Systems ihre Existenz sichern können. Abschließend stellten Peter Brettle und LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke, die die Veranstaltung moderierte, weitere Erwerbsmöglichkeiten vor, etwa als PsychotherapeutIn für die Deutsche Rentenversicherung tätig zu werden oder BundeswehrsoldatInnen zu behandeln. Zudem könne eine Weiterqualifizierung und Spezialisierung hilfreich sein, etwa der Erwerb von Weiterbildungstiteln über die LPK. Weitere Informationen zu den angesprochenen Erwerbsmodellen werden wir in Kürze für Sie auf unserer Homepage zusammenstellen.
Die LPK RLP wird sich weiterhin gemeinsam mit den anderen Landeskammern und der BPtK dafür einsetzen, dass der Anspruch auf Kostenerstattung von den Krankenkassen anerkannt wird.
Das Programm zur Veranstaltung "Quo Vadis Privatpraxis" vom 8.3.2018 finden Sie hier.
15.03.2018