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Wirksamkeit der Systemischen Therapie in mehreren Störungsbereichen

Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie kann für eine Reihe von Störungsbereichen gezeigt werden. Das ist das Ergebnis eines Abschlussberichts, den das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) am 24. Juli 2017 veröffentlicht hat. Der Bericht bewertet den Nutzen der Systemischen Therapie bei Erwachsenen. Danach liegen "Hinweise" und "Anhaltspunkte" auf den Nutzen insbesondere bei den besonders versorgungsrelevanten Indikationen vor, die für eine Anerkennung der Systemischen Therapie als neues Psychotherapieverfahren erforderlich sind. Der Bericht unterscheidet bei der Bewertung von Studienergebnissen die Kategorien "kein Anhaltspunkt", "Anhaltspunkt", "Hinweis" und "Beleg".

Das IQWiG fand Hinweise auf den Nutzen bei Angst- und Zwangsstörungen und Anhaltspunkte für den Nutzen bei affektiven Störungen. Dieser Nachweis ist erforderlich, damit ein Psychotherapieverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung angewendet werden kann. Darüber hinaus fand das IQWiG auch Hinweise für einen Nutzen bei Schizophrenie und Anhaltspunkte für den Nutzen bei Substanzkonsumstörungen, Essstörungen und körperlichen Erkrankungen und gemischten Störungen.

Vergleicht man den IQWiG-Abschlussbericht mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie aus dem Jahr 2006, so ergibt sich insgesamt ein vergleichbares Bild. Das IQWiG fand aufgrund der verbesserten Studienlage zusätzlich einen Hinweis auf den Nutzen bei Angststörungen. Kritisch wird im Bericht angemerkt, dass die geprüften Studien keine verwertbaren Daten zu unerwünschten Ereignissen enthalten.

In den berücksichtigten Studien würden zwar mögliche Verschlechterungen oder das Fortdauern von Symptomen abgebildet. Auch könnten potenziell negative Auswirkungen der Therapie auf den Arbeits-, Familien- oder sozialen Kontext eines Patienten abgeschätzt werden. Dagegen fehlten in den Studien Angaben zu unerwarteten Ereignissen. Dennoch zieht das IQWiG insgesamt den Schluss, dass wegen der fehlenden Informationen zu unerwarteten Ereignissen keine Gesamtabwägung zu Nutzen und Schaden möglich sei.

Die Nutzenbewertung der Systemischen Therapie erfolgte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Nach Abgabe des Abschlussberichts des IQWiG kommt nun dem G-BA die Aufgabe zu, auf Basis dieser Nutzenbewertung unter zusätzlicher Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit über die sozialrechtliche Zulassung der Systemischen Therapie zu entscheiden.
 
Zum Abschlussbericht des IQWiG gelangen Sie hier.
 
27.07.2017
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