Wenn kein zugelassener Psychotherapeut einen freien Termin hat
Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland monatelang auf einen ersten Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten, der zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist. Das ist viel zu lang für die meisten Patienten, meint die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Sie empfiehlt deshalb psychisch Kranken, die keinen zugelassenen Psychotherapeuten finden, der sie kurzfristig behandeln kann, sich an einen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zu wenden. Ist die psychotherapeutische Behandlung „unaufschiebbar“, kann er nämlich von der gesetzlichen Krankenkasse verlangen, die Kosten für diese Behandlung zu übernehmen.
Diesen Ausweg über die sogenannte Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V nutzen bereits viele Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten, die die BPtK in einem Ratgeber zusammengefasst hat. Diese Ratgeber sind jetzt auch auf Englisch und Türkisch erschienen. „Die gesetzlichen Krankenkassen sind bis heute nicht bereit, ausreichend psychotherapeutische Behandlungsplätze zur Verfügung zu stellen“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Die Versicherten sollten deshalb diesen Ausweg der Kostenerstattung nutzen, den der Gesetzgeber extra für solche Engpässen im deutschen Gesundheitssystem geschaffen hat. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, notwendige Behandlung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.“
Broschüre Kostenerstattung - deutsch
Broschüre Kostenerstattung - englisch
Broschüre Kostenerstattung - türkisch
Broschüre Kostenerstattung - englisch
Broschüre Kostenerstattung - türkisch
24.11.2014