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Website listet Praxen mit freien Kapazitäten auf

Auf dieser Website der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) finden aus der Ukraine geflüchtete Menschen schnell medizinische Hilfe. Dort veröffentlichen rheinland-pfälzische Arzt- und Psychotherapiepraxen ihre freien Kapazitäten speziell für ukrainische Patientinnen und Patienten. Die von der KV RLP angelegte Übersicht wächst stetig. Sie haben in Ihrer psychotherapeutischen Praxis Kapazitäten für die Behandlung ukrainischer Patientinnen und Patienten frei? Dann können Sie sich hier registrieren.

„Selbstverständlich können alle Praxen in Rheinland-Pfalz aus der Ukraine geflüchtete Menschen behandeln. Auf der von uns eingerichteten Website können Mitglieder, die freie Kapazitäten haben und dies auf dieser speziellen Plattform kundtun möchten, ihre Kontaktdaten noch einmal gesondert veröffentlichen“, macht der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Peter Heinz, deutlich. So sei auf den ersten Blick ersichtlich, wo sich die Praxis befinde, um welche Fachrichtung es sich handele und welche Sprachen dort gesprochen würden. „Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Geflüchtete traumatisiert sind, haben wir nicht nur unsere ärztlichen, sondern auch die psychotherapeutischen Mitglieder aufgerufen, sich zu registrieren“, ergänzt Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub, der selbst als Psychotherapeut tätig ist.
Erst vor wenigen Tagen ging der Aufruf an die Mitglieder der KV RLP. Die Resonanz ist überaus positiv. Einmal mehr zeigt sich das große Engagement der Niedergelassenen und ihrer Praxisteams. „Schon nach kurzer Zeit haben wir zahlreiche Rückmeldungen erhalten. Und wir sind uns sicher, dass die Übersicht weiterwachsen wird“, sagt Dr. Heinz.   

Im Fokus müsse das Wohlergehen und eine schnelle, für alle Beteiligten unbürokratische Behandlung der Patientinnen und Patienten stehen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung für Geflüchtete müsse deutlich vereinfacht werden, fordert Peter Andreas Staub. Der Vorstand der KV RLP unterstützt daher auch den Appell der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an den Gesetzgeber, bundesweit die notwendigen Rahmenbedingungen zum Versicherungsschutz der Geflüchteten zu schaffen. Bei den Abrechnungsmodalitäten gebe es ebenfalls großen Verbesserungsbedarf.

Welche Regelungen bezüglich der Versorgung von Geflüchteten für die Praxen etwa in den Bereichen Abrechnung oder Verordnung aktuell gelten, hat die KV RLP unter www.kv-rlp.de/376226 zusammengestellt. Dort  wie auch unter diesem Link sind zudem Patienteninformationen auf Ukrainisch zu finden.

[Quelle: KV RLP]

[Pixabay]

04.04.2022
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