Zum Seiteninhalt

Was dokumentieren und wann schweigen?

Am 5. März 2024 hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ihre digitale Fortbildungsreihe "Berufsrecht zum Frühstück" erfolgreich fortgesetzt. Kammerpräsidentin Sabine Maur konnte zur zweiten Veranstaltung über 70 Teilnehmer*innen begrüßen, die sich über die Themen „Dokumentation, Schweigepflicht und Exposition“ informieren wollten. Saskia Kollarich und Tamina Bührer, die beiden Juristinnen der Kammer, erläuterten gemeinsam die rechtlichen Grundlagen und gaben zahlreiche wichtige Hinweise, wobei sie sich vor allem auf die Therapie mit Kindern und Jugendlichen bezogen. Sabine Maur ergänzte und veranschaulichte die juristischen Ausführungen mit vielen Beispielen und Tipps aus dem Praxisalltag.

Die Teilnehmer*innen hatten wieder die Möglichkeit, während der Veranstaltung schriftlich Fragen zu stellen und machten davon reichlich Gebrauch. Die Referentinnen freuen sich über die rege Teilnahme und das positive Feedback zur Veranstaltung.

Die Reihe "Berufsrecht zum Frühstück" wird am 14. Mai 2024 mit dem Thema "Kindeswohlgefährdung" fortgesetzt. Informationen zu allen Veranstaltungen der Landespsychotherapeutenkammer und die Möglichkeit, sich anzumelden finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles / Veranstaltungen der LPK RLP.

 

Sabine Maur, Saskia Kollarich u. Tamina Bührer am 5.3.2024

05.03.2024
Zum Seitenanfang