Was benötigen psychisch kranke Flüchtlinge?
Seit Ende 2014 haben mehr als eine Million Menschen Schutz in Deutschland gesucht. Ein Großteil dieser Flüchtlinge hat Traumatisches erlebt. Viele von ihnen leiden unter psychischen Beschwerden oder sind psychisch krank und brauchen Hilfe. Ihre gesundheitliche Versorgung ist jedoch viel zu lückenhaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb Initiativen zu einem Round-Table-Gespräch am 16. Februar 2017 nach Berlin eingeladen, die in den letzten zwei Jahren Lösungen entwickelt haben, wie den Flüchtlingen geholfen werden kann. Ziel war es, sich gemeinsam darüber auszutauschen, was praktisch und politisch getan werden sollte, um psychisch kranke Flüchtlinge angemessen zu versorgen.
Flüchtlinge haben Anspruch auf eine angemessene Versorgung
Kaum ein Thema haben die Menschen in Deutschland in den letzten zwei Jahren so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob und wie Menschen geholfen werden soll, die in Deutschland Schutz vor Krieg, Gewalt und Folter suchen. Diese Frage ist jedoch ethisch nicht mehr zu verantworten, wenn daraus die Frage wird, ob kranke Flüchtlinge psychotherapeutische oder ärztliche Hilfe erhalten. Kranke Menschen haben ein grundlegendes Recht auf eine angemessene medizinische Hilfe, die nicht davon abhängen kann, woher ein Mensch kommt. "Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, jedem kranken Menschen zu helfen, wenn er körperlich oder seelisch leidet", stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz klar. "Davon schließen wir Flüchtlinge nicht aus."
Die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz stellten jedoch keine angemessene und ausreichende psychotherapeutische und ärztliche Hilfe insbesondere für psychisch kranke Flüchtlinge sicher, urteilte Munz. Psychische Erkrankungen, wie Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen, gelten in der Regel nicht als akut behandlungsbedürftig. Außerdem gebe es keine gesicherte Finanzierung von Dolmetscherleistungen, die für eine Psychotherapie mit Flüchtlingen meist unverzichtbar seien. Der BPtK-Präsident bilanzierte: "Nach der Zeit, in der schnelle Lösungen für viele Menschen notwendig waren, folgt nun eine Phase der Konsolidierung und Nachbesserung. Wir müssen überlegen, wie das Begonnene angemessener gestaltet und auf eine bessere rechtliche Basis gestellt werden kann." In dem Round-Table-Gespräch gehe es darum, die Erfahrungen von ganz unterschiedlichen Projekten auszutauschen. Vorgestellt würden niedrigschwellige und online-basierte Hilfsangebote, Projekte, die Laienhelfer qualifizieren oder eine psychotherapeutische Versorgung anbieten sowie Initiativen zur Koordination und Vernetzung. Schließlich gehe es auch um die unverzichtbare Einbindung von Sprachmittlern. Den gesamten Bericht über das Round-Table-Gespräch sowie zahlreiche Links und Downloads zu den dort vorgestellten Projekten finden Sie hier.
Flüchtlinge haben Anspruch auf eine angemessene Versorgung
Kaum ein Thema haben die Menschen in Deutschland in den letzten zwei Jahren so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob und wie Menschen geholfen werden soll, die in Deutschland Schutz vor Krieg, Gewalt und Folter suchen. Diese Frage ist jedoch ethisch nicht mehr zu verantworten, wenn daraus die Frage wird, ob kranke Flüchtlinge psychotherapeutische oder ärztliche Hilfe erhalten. Kranke Menschen haben ein grundlegendes Recht auf eine angemessene medizinische Hilfe, die nicht davon abhängen kann, woher ein Mensch kommt. "Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, jedem kranken Menschen zu helfen, wenn er körperlich oder seelisch leidet", stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz klar. "Davon schließen wir Flüchtlinge nicht aus."
Die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz stellten jedoch keine angemessene und ausreichende psychotherapeutische und ärztliche Hilfe insbesondere für psychisch kranke Flüchtlinge sicher, urteilte Munz. Psychische Erkrankungen, wie Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen, gelten in der Regel nicht als akut behandlungsbedürftig. Außerdem gebe es keine gesicherte Finanzierung von Dolmetscherleistungen, die für eine Psychotherapie mit Flüchtlingen meist unverzichtbar seien. Der BPtK-Präsident bilanzierte: "Nach der Zeit, in der schnelle Lösungen für viele Menschen notwendig waren, folgt nun eine Phase der Konsolidierung und Nachbesserung. Wir müssen überlegen, wie das Begonnene angemessener gestaltet und auf eine bessere rechtliche Basis gestellt werden kann." In dem Round-Table-Gespräch gehe es darum, die Erfahrungen von ganz unterschiedlichen Projekten auszutauschen. Vorgestellt würden niedrigschwellige und online-basierte Hilfsangebote, Projekte, die Laienhelfer qualifizieren oder eine psychotherapeutische Versorgung anbieten sowie Initiativen zur Koordination und Vernetzung. Schließlich gehe es auch um die unverzichtbare Einbindung von Sprachmittlern. Den gesamten Bericht über das Round-Table-Gespräch sowie zahlreiche Links und Downloads zu den dort vorgestellten Projekten finden Sie hier.
02.03.2017