Wartezeiten für psychisch kranke Menschen weiterhin zu lang
(BPtK) Das Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin vorgestellt hat, bietet keine Lösung, die Wartezeiten auf eine Behandlung für psychisch kranke Menschen ausreichend zu verkürzen. Die Gutachter kommen zwar zu dem Ergebnis, dass deutschlandweit rund 2.400 psychotherapeutische Praxen fehlen. Sie setzen jedoch die von den heute zugelassenen Psychotherapeuten erbrachten Leistungen mit dem Bedarf gleich.
"Die Gutachter haben ihre eigentliche Aufgabe nicht erfüllt", kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das G-BA-Gutachten. "Angesichts der langen Wartezeiten auf eine Psychotherapie reicht es nicht aus, den Status quo an psychotherapeutischer Versorgung heranzuziehen, um den Bedarf abzuschätzen. Aufgabe der Gutachter wäre es gewesen, ein Konzept zu entwickeln, wie unter Berücksichtigung der Häufigkeit psychischer Erkrankungen der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen ermittelt werden kann. Daran sind die G-BA-Gutachter jedoch gescheitert." Nach BPtK-Berechnungen sind rund 7.000 zusätzliche Psychotherapeutenpraxen notwendig, um die monatelangen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung in besonders schlecht versorgten Regionen zu verkürzen. Kein Konzept für eine bedarfsgerechte Ermittlung der Anzahl psychotherapeutischer Praxen
Die G-BA-Gutachter gehen bei der Ermittlung des fachspezifischen Versorgungsbedarfs über den Status quo nicht hinaus. Sie schlagen vor, die notwendige Anzahl von Ärzten und Psychotherapeuten auf Basis der aktuell abgerechneten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen zu ermitteln. "Damit gehen sie grundsätzlich davon aus, dass die Versorgungsleistungen, die Ärzte und Psychotherapeuten aktuell erbringen, ausreichen, um kranke Menschen angemessen zu versorgen. Gerade bei psychisch kranken Menschen herrscht jedoch ein erheblicher und unstrittiger Mangel an Behandlungsplätzen", stellt BPtK-Präsident Munz fest. "Weil die Gleichsetzung von Angebot und Bedarf in der ambulanten Psychotherapie völlig unhaltbar ist, hatten die G-BA-Gutachter den Auftrag bekommen, ein neues Konzept zu entwickeln. Dieser Auftrag wurde jedoch nicht erfüllt." Psychisch kranke Menschen warten durchschnittlich fünf Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung. "Angesichts eines solch gravierenden Mangels an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen keine konkreten Ansätze zur Berechnung des tatsächlichen Versorgungsbedarfs vorzulegen, ist konzeptionell mehr als mager."
Nach der bevölkerungsrepräsentativen Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS) des Robert Koch-Instituts leiden 28 Prozent der erwachsenen Deutschen innerhalb eines Jahres unter mindestens einer psychischen Erkrankung. Insgesamt sind in Deutschland 19 Millionen Menschen jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen. Laut dem G-BA-Gutachten sind jährlich etwa 1,9 Millionen Menschen bei einem Psychotherapeuten in Behandlung. Das sind lediglich 10 Prozent aller psychisch kranken Menschen. Nicht jeder psychisch kranke Mensch benötigt eine Psychotherapie oder möchte diese in Anspruch nehmen. Aber bei den meisten psychischen Erkrankungen ist Psychotherapie nach nationalen und internationalen Leitlinien die Behandlungsmethode der ersten Wahl. "Dass nur jeder zehnte psychisch kranke Mensch eine Psychotherapie erhält, belegt die großen Defizite in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung", kritisiert BPtK-Präsident Munz. "Mit dem Gutachten würde der Missstand, dass viele psychisch kranke Menschen nicht und nicht leitliniengerecht behandelt werden können, auch in Zukunft fortgeschrieben." Gesetzliche Vorgaben für die psychotherapeutische Bedarfsplanung notwendig
Der G-BA hatte bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 den Auftrag erhalten, die Bedarfsplanung zu reformieren und hierbei den Fokus insbesondere auf die psychotherapeutische Versorgung zu richten. Die ihm hierfür gesetzte Frist hat der G-BA nicht eingehalten. Gesundheitsminister Spahn will mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz dem säumigen G-BA eine Fristverlängerung bis zum 1. Juli 2019 gewähren. Diese Fristverlängerung sollte jedoch nicht ohne Auflagen bleiben. Damit der G-BA mit seinen sich in der Bedarfsplanung oft blockierenden Bänken - Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband - zu sachgerechten Lösungen kommen kann, sollte er vom Gesetzgeber konkrete Vorgaben für die Reform insbesondere der psychotherapeutischen Bedarfsplanung erhalten. Diese sollten vor allem das Ziel haben, die Fehler in der Bedarfsplanung für die Bedarfsplanungsgruppe der Psychotherapeuten aus dem Jahr 1999 zu beheben und die bevölkerungsrepräsentativen Daten zur Häufigkeit psychischer Erkrankungen aus der DEGS-Studie des Robert Koch-Instituts systematisch zu berücksichtigen.
"Die Gutachter haben ihre eigentliche Aufgabe nicht erfüllt", kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das G-BA-Gutachten. "Angesichts der langen Wartezeiten auf eine Psychotherapie reicht es nicht aus, den Status quo an psychotherapeutischer Versorgung heranzuziehen, um den Bedarf abzuschätzen. Aufgabe der Gutachter wäre es gewesen, ein Konzept zu entwickeln, wie unter Berücksichtigung der Häufigkeit psychischer Erkrankungen der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen ermittelt werden kann. Daran sind die G-BA-Gutachter jedoch gescheitert." Nach BPtK-Berechnungen sind rund 7.000 zusätzliche Psychotherapeutenpraxen notwendig, um die monatelangen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung in besonders schlecht versorgten Regionen zu verkürzen. Kein Konzept für eine bedarfsgerechte Ermittlung der Anzahl psychotherapeutischer Praxen
Die G-BA-Gutachter gehen bei der Ermittlung des fachspezifischen Versorgungsbedarfs über den Status quo nicht hinaus. Sie schlagen vor, die notwendige Anzahl von Ärzten und Psychotherapeuten auf Basis der aktuell abgerechneten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen zu ermitteln. "Damit gehen sie grundsätzlich davon aus, dass die Versorgungsleistungen, die Ärzte und Psychotherapeuten aktuell erbringen, ausreichen, um kranke Menschen angemessen zu versorgen. Gerade bei psychisch kranken Menschen herrscht jedoch ein erheblicher und unstrittiger Mangel an Behandlungsplätzen", stellt BPtK-Präsident Munz fest. "Weil die Gleichsetzung von Angebot und Bedarf in der ambulanten Psychotherapie völlig unhaltbar ist, hatten die G-BA-Gutachter den Auftrag bekommen, ein neues Konzept zu entwickeln. Dieser Auftrag wurde jedoch nicht erfüllt." Psychisch kranke Menschen warten durchschnittlich fünf Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung. "Angesichts eines solch gravierenden Mangels an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen keine konkreten Ansätze zur Berechnung des tatsächlichen Versorgungsbedarfs vorzulegen, ist konzeptionell mehr als mager."
Nach der bevölkerungsrepräsentativen Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS) des Robert Koch-Instituts leiden 28 Prozent der erwachsenen Deutschen innerhalb eines Jahres unter mindestens einer psychischen Erkrankung. Insgesamt sind in Deutschland 19 Millionen Menschen jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen. Laut dem G-BA-Gutachten sind jährlich etwa 1,9 Millionen Menschen bei einem Psychotherapeuten in Behandlung. Das sind lediglich 10 Prozent aller psychisch kranken Menschen. Nicht jeder psychisch kranke Mensch benötigt eine Psychotherapie oder möchte diese in Anspruch nehmen. Aber bei den meisten psychischen Erkrankungen ist Psychotherapie nach nationalen und internationalen Leitlinien die Behandlungsmethode der ersten Wahl. "Dass nur jeder zehnte psychisch kranke Mensch eine Psychotherapie erhält, belegt die großen Defizite in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung", kritisiert BPtK-Präsident Munz. "Mit dem Gutachten würde der Missstand, dass viele psychisch kranke Menschen nicht und nicht leitliniengerecht behandelt werden können, auch in Zukunft fortgeschrieben." Gesetzliche Vorgaben für die psychotherapeutische Bedarfsplanung notwendig
Der G-BA hatte bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 den Auftrag erhalten, die Bedarfsplanung zu reformieren und hierbei den Fokus insbesondere auf die psychotherapeutische Versorgung zu richten. Die ihm hierfür gesetzte Frist hat der G-BA nicht eingehalten. Gesundheitsminister Spahn will mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz dem säumigen G-BA eine Fristverlängerung bis zum 1. Juli 2019 gewähren. Diese Fristverlängerung sollte jedoch nicht ohne Auflagen bleiben. Damit der G-BA mit seinen sich in der Bedarfsplanung oft blockierenden Bänken - Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband - zu sachgerechten Lösungen kommen kann, sollte er vom Gesetzgeber konkrete Vorgaben für die Reform insbesondere der psychotherapeutischen Bedarfsplanung erhalten. Diese sollten vor allem das Ziel haben, die Fehler in der Bedarfsplanung für die Bedarfsplanungsgruppe der Psychotherapeuten aus dem Jahr 1999 zu beheben und die bevölkerungsrepräsentativen Daten zur Häufigkeit psychischer Erkrankungen aus der DEGS-Studie des Robert Koch-Instituts systematisch zu berücksichtigen.
15.10.2018