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Wartezeiten für GKV-Versicherte

Wartezeiten für GKV-Versicherte

BPtK fordert höchstens drei Wochen Wartezeit für psychisch kranke Menschen

Berlin, 8. Februar 2011: Die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen sollten in der Regel drei Wochen nicht überschreiten. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Stellungnahme zum GKV-Versorgungsgesetz. Bisher warten psychisch Kranke meist monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen sind inakzeptabel lang, kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Wer in einer psychischen Krise steckt, findet meist keinen Psychotherapeuten, sondern landet nur auf einer Warteliste. Selbst in relativ gut versorgten Großstädten erhält ein Patient häufig erst nach Wochen einen ersten Gesprächstermin.

Die CDU/CSU macht in ihrem Papier zum GKV-Versorgungsgesetz den Vorschlag, Wartezeiten auf einen Facharzttermin durch ein Terminmanagement der Krankenkassen zu verkürzen. Die SPD geht in ihrem Entwurf eines Qualitätsverbesserungsgesetzes soweit, bei vermeidbaren, aber unangemessenen Wartezeiten Geldbußen oder gar den Zulassungsentzug vorzusehen. In der psychotherapeutischen Versorgung reicht ein besseres Terminmanagement nicht aus, erklärt BPtK-Präsident Richter. In der Versorgung von psychisch kranken Menschen stoßen wir seit Langem an Kapazitätsgrenzen, die sich nur durch ein größeres Angebot von Behandlungsplätzen lösen lassen.

 ... weiter in der Datei GKV-Versorgungsgesetz BPtK-Standpunkt-GKV-Versorgungsgesetz
GKV-Versorgungsgesetz
06.05.2013
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