Wahl zur Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer RLP: Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Der Wahlausschuss hat am 28.11. und 29.11.2021 die abgegebenen Stimmen ausgezählt.
Der Wahlleiter gibt das Ergebnis der Wahl zur 5. Amtsperiode der Vertreterversammlung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung wie folgt bekannt:
Zahl der Wahlberechtigten: 2.292
Zahl der abgegebenen Wahlbriefe: 1.019
Wahlbeteiligung: 44,46 %
Die Auszählung ergab folgende Stimm- und Sitzverteilung:
Wissen schafft Praxis 3.096 3 Sitze
Psychologie als Basis und … 495 1 Sitz
DPtV-RLP 11.083 12 Sitze
Bündnis KJP-RLP 953 1 Sitz
Das Bündnis 3.273 3 Sitze
TIMO 5.122 5 Sitze
Details finden Sie HIER.
Es sind 7 KJPs gewählt worden, somit ist die Voraussetzung des § 19 Abs. 4 der Wahlordnung (Mindestzahl 3 KJP) erfüllt.
Die Stimmverteilung der Wahlvorschläge im Einzelnen (fettgedruckte Bewerber*innen sind gewählt) finden Sie durch Anklicken des jeweiligen Links:
- Wahlvorschlag 1: Wissen schafft Praxis
- Wahlvorschlag 2: Psychologie als Basis und …
- Wahlvorschlag 3: DPtV RLP
- Wahlvorschlag 4: Bündnis KJP RLP
- Wahlvorschlag 5: Das Bündnis
- Wahlvorschlag 6: TIMO
Gewählte Bewerber*innen in alphabetischer Reihenfolge:
Dr. Andrea Benecke
Sabine Bettinger
Ulrich Bestle
Peter Brettle
Dr. Michael Broda
Yvonne Engel
Dr. Maria Gropalis
Rachel Hechler
Matthias Heidt
Marcel Hünninghaus
Prof. Dr. Tina In-Albon
Onur Kirik
Till Koppe
Prof. Dr. Wolfgang Lutz
Kathrin Macha
Sabine Maur
Prof. Dr. Sebastian Murken
Kristina Nehls
Dr. Paul Nilges
Dr. Udo Porsch
Fuad Salim
Dr. Sigrid Schiller
Prof. Dr. Inge Seiffge-Krenke
Peter Andreas Staub
Dr. Nadine Trautmann
Die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigten Bewerber*innen sind innerhalb der Listen in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen Nachrücker*innen und Stellvertreter*innen der Gewählten.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede/ jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses beim Wahlleiter der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz, Diether-von-Isenburg-Straße 9-11, 55116 Mainz Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass ein Mitglied oder eine Ersatzperson der Vertreterversammlung nicht wählbar gewesen sei oder wesentliche Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder der Feststellung des Wahlergebnisses unterlaufen seien und hierdurch die Verteilung der Sitze in der Vertreterversammlung oder die Anwartschaft als Ersatzperson auf einen solchen Sitz beeinträchtigt worden sei (§ 23 Abs. 2 der WahlO). Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.
Ergänzung vom 21.12.2021:
Zwei gewählte Bewerber*innen haben die Wahl innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist nicht angenommen. Die endgültige Zusammensetzung der Vertreterversammlung der 5. Amtsperiode der LandesPsychotherapeutenKammer finden Sie HIER.