Vorbereitung auf den 25. Mai 2018 – neue Datenschutzregelungen
Ab dem 25. Mai 2018 gelten neue Datenschutzregelungen, die mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirksam werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einer Praxisinformation die Antworten auf die wichtigsten Fragen psychotherapeutischer und ärztlicher Praxen veröffentlicht. Mit dieser Broschüre kann man auf einen Blick sehen, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um den Informations- und Nachweispflichten nach der EU-DSGVO gerecht zu werden.
Die inhaltlichen Anforderungen der EU-DSGVO ähneln den bisher geltenden Regelungen, jedoch bringen sie auch zusätzliche Verpflichtungen, z. B. zum Nachweis der Einhaltung des Datenschutzes, mit sich.
Gleichzeitig hat die KBV verschiedene nützliche Muster veröffentlicht, z. B. für Patienteninformationen oder das vorzuhaltende Verarbeitungsverzeichnis sowie eine Checkliste.
Die Bundespsychotherapeutenkammer arbeitet zurzeit an einer Praxis-Info. Links:
Die inhaltlichen Anforderungen der EU-DSGVO ähneln den bisher geltenden Regelungen, jedoch bringen sie auch zusätzliche Verpflichtungen, z. B. zum Nachweis der Einhaltung des Datenschutzes, mit sich.
Gleichzeitig hat die KBV verschiedene nützliche Muster veröffentlicht, z. B. für Patienteninformationen oder das vorzuhaltende Verarbeitungsverzeichnis sowie eine Checkliste.
Die Bundespsychotherapeutenkammer arbeitet zurzeit an einer Praxis-Info. Links:
16.04.2018