Videosprechstunden auch im vierten Quartal unbegrenzt möglich
Wie die Kassenärztliche Bundesvereingung jetzt bekannt gab, gelten auch im vierten Quartal aufgrund der Coronavirus-Pandemie zahlreiche Sonderregelungen in der ambulanten Versorgung. So können Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt angeboten werden. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband jetzt verständigt. Die KBV stellt eine praktische Übersicht für Praxen bereit.
Seit dem zweiten Quartal sind die für Videosprechstunden geltenden Beschränkungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. Diese Regelung wurde jetzt über den 30. September hinaus bis Ende des Jahres verlängert.
Ebenfalls verlängert werden die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) sowie in der Sozialpsychiatrie die funktionelle Entwicklungstherapie. Ausführliche Informationen zu den verlängerten Sonderregelungen finden Sie HIER.
Seit dem zweiten Quartal sind die für Videosprechstunden geltenden Beschränkungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. Diese Regelung wurde jetzt über den 30. September hinaus bis Ende des Jahres verlängert.
Ebenfalls verlängert werden die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) sowie in der Sozialpsychiatrie die funktionelle Entwicklungstherapie. Ausführliche Informationen zu den verlängerten Sonderregelungen finden Sie HIER.
21.09.2020