Vertreterversammlung der LPK RLP verabschiedet zwei Resolutionen
Bei ihrer Sitzung am 14. April 2018 hat die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zwei Resolutionen verabschiedet.
Die erste Resolution thematisiert die mangelhafte Versorgung psychisch kranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener in Rheinland-Pfalz. Um die Missstände zu beheben, fordert die Kammer eine Verbesserung der Bedarfsplanung sowie die Gewährung von Kostenerstattung durch die Krankenkassen bei Systemversagen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V. Weiterhin fordert die Kammer, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Terminservicestellen vorübergehend Termine in Privatpraxen vermitteln können. Die gesamte Resolution "Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener in Rheinland-Pfalz" finden Sie hier. Die zweite Resolution widmet sich der Kooperation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten, insbesondere der Abstimmung psychotherapeutischer und medikamentöser Behandlung. Psychotherapeuten brauchen mit der Approbation fundierte Kenntnisse in der Anwendung und Wirkung von Psychotherapie und Psychopharmaka inklusive ihrer Wechsel- und Nebenwirkungen, stellt die Resolution klar. Ein Modellstudiengang wie im Arbeitsentwurf zur Ausbildungsreform für Psychotherapeuten vorgeschlagen wird von der Vertreterversammlung als nicht zielführend erachtet. Die Resolution "Kooperation statt Modellstudiengang" finden Sie hier.
Die erste Resolution thematisiert die mangelhafte Versorgung psychisch kranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener in Rheinland-Pfalz. Um die Missstände zu beheben, fordert die Kammer eine Verbesserung der Bedarfsplanung sowie die Gewährung von Kostenerstattung durch die Krankenkassen bei Systemversagen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V. Weiterhin fordert die Kammer, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Terminservicestellen vorübergehend Termine in Privatpraxen vermitteln können. Die gesamte Resolution "Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener in Rheinland-Pfalz" finden Sie hier. Die zweite Resolution widmet sich der Kooperation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten, insbesondere der Abstimmung psychotherapeutischer und medikamentöser Behandlung. Psychotherapeuten brauchen mit der Approbation fundierte Kenntnisse in der Anwendung und Wirkung von Psychotherapie und Psychopharmaka inklusive ihrer Wechsel- und Nebenwirkungen, stellt die Resolution klar. Ein Modellstudiengang wie im Arbeitsentwurf zur Ausbildungsreform für Psychotherapeuten vorgeschlagen wird von der Vertreterversammlung als nicht zielführend erachtet. Die Resolution "Kooperation statt Modellstudiengang" finden Sie hier.
25.04.2018