Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger: Änderung bei dem Gebührenverzeichnis für das Psychotherapeutenverfahren
Die Anpassungen in der Gebührenordnung für die Abrechnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (UV-GOÄ) zum 1. Oktober 2017 (siehe KBV-Information 137/2017) wirken sich auch auf das Gebührenverzeichnis für das Psychotherapeutenverfahren aus (P-Gebührenverzeichnis als Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger). Diese Änderungen betreffen die Gebührennummern P1 bis P22 und werden entsprechend der Gebührenerhöhung in der UV-GOÄ angepasst.
Zur geänderten Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger gelangen Sie hier.
12.12.2017