Verhandlungen von KBV und Kassen stocken bei TI
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen haben noch keine Einigung über eine Änderung der Finanzierungsvereinbarung erzielt. Die KBV ruft nun die Vertragsärzte auf, darauf zu reagieren. "Bis nicht klar ist, dass die Krankenkassen die Ausstattung der Praxen mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren, können wir den Ärzten und Psychotherapeuten nicht empfehlen, die notwendigen Komponenten zu bestellen", wird KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister in einer Mitteilung der KBV zitiert.
Hintergrund ist, dass die Förderpauschale im dritten Quartal 2018 um rund 1200 Euro sinkt. Bislang ist unklar, ob die Preise für die erforderlichen Konnektoren und Kartenterminals entsprechend reduziert werden. Denn noch immer ist nur ein Konnektor auf dem Markt, ein zweiter könnte im kommenden Monat hinzukommen, ein dritter und eventuell ein vierter dann voraussichtlich im dritten Quartal.
Entscheidend für die Erstattungshöhe ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern der Zeitpunkt des ersten Stammdatenaustausches über die Komponenten für den TI-Anschluss. Wer also beispielsweise im Juni bestellt, kann nicht sicher sein, ob er noch die Förderung des zweiten Quartals bekommt oder aber die niedrigere Förderung des 3. Quartal.
Hofmeister und Kriedel stellen zudem klar, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet seien, die Kosten für die Anbindung der Praxen an die TI in voller Höhe zu übernehmen. Hofmeister: "Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut hat das Recht auf eine kostendeckende Erstausstattung. Das fordern wir ein." Darüber werde die KBV auch "mit der Politik sprechen". (ger)
Hintergrund ist, dass die Förderpauschale im dritten Quartal 2018 um rund 1200 Euro sinkt. Bislang ist unklar, ob die Preise für die erforderlichen Konnektoren und Kartenterminals entsprechend reduziert werden. Denn noch immer ist nur ein Konnektor auf dem Markt, ein zweiter könnte im kommenden Monat hinzukommen, ein dritter und eventuell ein vierter dann voraussichtlich im dritten Quartal.
Entscheidend für die Erstattungshöhe ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern der Zeitpunkt des ersten Stammdatenaustausches über die Komponenten für den TI-Anschluss. Wer also beispielsweise im Juni bestellt, kann nicht sicher sein, ob er noch die Förderung des zweiten Quartals bekommt oder aber die niedrigere Förderung des 3. Quartal.
Hofmeister und Kriedel stellen zudem klar, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet seien, die Kosten für die Anbindung der Praxen an die TI in voller Höhe zu übernehmen. Hofmeister: "Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut hat das Recht auf eine kostendeckende Erstausstattung. Das fordern wir ein." Darüber werde die KBV auch "mit der Politik sprechen". (ger)
02.05.2018