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Traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben

Traumatisierte Flüchtlinge müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden. Viele leiden aufgrund von lebensbedrohlichen Erlebnissen in ihrem Heimatland oder auf der Flucht unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Dies ist eine schwere psychische Erkrankung, die zu einem erhöhten Suizidrisiko führen kann. Damit gehören sie grundsätzlich zu den Flüchtlingen, für die eine Gefahr für Leib und Leben besteht. „Posttraumatische Belastungsstörungen sind aus fachlicher Sicht ohne Frage als Krankheit anzuerkennen, die eine Abschiebung verhindern kann“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Vor einer Abschiebung ist deshalb zu prüfen, ob eine PTBS besteht.“

Psychotherapeut*innen fordern ferner, Flüchtlinge besser psychotherapeutisch zu versorgen. „Psychisch kranke Flüchtlinge müssen psychotherapeutisch versorgt werden – unabhängig davon, wie lange sie schon in Deutschland sind und welchen Aufenthaltsstatus sie haben“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Bislang haben Flüchtlinge in den ersten 18 Monaten in aller Regel keinen rechtlichen Anspruch auf eine Psychotherapie.

Wichtig ist daher, dass die Krankenkassen die Kosten für eine qualifizierte Sprach- und Kulturmittlung übernehmen, wenn Patient*innen noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Dazu bedarf es eines gesetzlichen Anspruches auf professionelle Sprachmittlung im SGB V analog zum Dolmetschen für Gehörlose in Gebärdensprache. „Ohne einen Anspruch auf professionelle Sprachmittlung ist eine erfolgreiche Behandlung von fremdsprachigen Patient*innen nicht möglich“, stellt Munz fest. „Psychotherapie basiert elementar darauf, dass eine sprachliche Verständigung gelingt.“

 

[Foto: Pixabay/ionutscripcara]

15.09.2021
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