Telematikinfrastruktur: Frist für Bestellung verlängert
(BPtK-News) In letzter Minute wurde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Frist für die Anbindung einer Praxis an die Telematikinfrastruktur um drei Monate verlängert. Psychotherapeutenpraxen müssen nun bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen. Ursprünglich war dafür als Frist der 31. Dezember 2018 vorgesehen. Das Bestelldatum muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen werden.
Links:
KBV: Notwendige technische Komponenten für den Anschluss
KBV: Praxisinformation – Wissenswertes zur Ausstattung und Finanzierung
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KBV: Praxisinformation – Wissenswertes zur Ausstattung und Finanzierung
27.11.2018