Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche seit 1. Juli Kassenleistung
Seit dem 1. Juli 2024 können Psychotherapeut*innen die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Systemischer Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen. Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hatte Anfang 2024 die Systemische Therapie auch für die Behandlung der jungen Patient*innen zugelassen. (Weitere Informationen dazu finden Sie hier.)
Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen kann neben den bestehenden Psychotherapieverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen angewendet werden. Sie kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder als Kombination aus Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die Systemische Therapie auch in einem für sie spezifischen Mehr-Personen-Setting durchgeführt werden, bei dem relevante Bezugspersonen der Patient*in in die Behandlung einbezogen werden. Als Kurzzeittherapie kann die Systemische Therapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden durchgeführt werden; eine Langzeittherapie kann bis zu 48 Stunden umfassen.
Voraussetzung für die Abrechnung von Systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine Genehmigung der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Übersicht „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche: Kontingente und Bewilligungsschritte“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde um die Systemische Therapie ergänzt.
Die Systemische Therapie für die ambulante psychotherapeutische Behandlung Erwachsener wurde bereits im November 2019 in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen und ist seit 2020 eine Kassenleistung.