Sprechstunde und Akutbehandlung angemessen vergüten - Bewertungsausschuss entscheidet erst in letzter Minute
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine angemessene Vergütung von Sprechstunde und Akutbehandlung. "Die Honorierung muss deutlich über dem Honorarsatz für normale Therapiestunden liegen", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. "Sprechstunde und Akutbehandlung stellen zeitlich und koordinativ erheblich höhere Anforderungen. Der Arbeitsaufwand geht deutlich über die reinen Gesprächstermine hinaus. Die Honorierung muss sich am tatsächlichen Arbeitseinsatz und der hochqualifizierten Leistung orientieren."
Die BPtK kritisiert, dass die Vergütungen für Sprechstunde und Akutbehandlung erst in letzter Minute geregelt werden. Der Bewertungsausschuss will darüber aller Voraussicht nach erst am 29. März entscheiden. Die Psychotherapeuten sollen die neuen Leistungen aber bereits ab 1. April anbieten. "Die Verhandlungen sind schwierig, es besteht erneut die Gefahr, dass für unseren Berufsstand unbefriedigende Vergütungslösungen beschlossen werden", erklärt BPtK-Präsident Munz. "Die neuen Leistungen dürfen für die Psychotherapeuten nicht zum honorarpolitischen Rohrkrepierer werden."
Die Sprechstunde ist eine neue komplexe Leistung mit intensivem diagnostischen und hohem koordinativen Aufwand. Der Patient erhält kurzfristig nicht nur eine umfassende Beratung und Einschätzung seiner psychischen Beschwerden, sondern wird danach auch dabei unterstützt, die empfohlenen Hilfsangebote nutzen zu können. "Der Psychotherapeut wird zum Koordinator für psychisch kranke Menschen im deutschen Gesundheitssystem. Dafür muss ein Psychotherapeut weit mehr Arbeitszeit als die reine Gesprächszeit aufwenden", erklärt Munz. "Wer will, dass Psychotherapeuten über die vorgeschriebenen Mindestzeiten hinaus flexibel auf den Bedarf reagieren und flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot an Sprechstunden und Akutbehandlungen aufbauen, der muss auch eine angemessene Vergütung sicherstellen."
23.03.2017