Sektorenübergreifende Versorgung psychisch kranker Menschen
BPtK-News: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert den Bundestag auf, eine Enquête-Kommission zur Versorgung von schwer und chronisch psychisch kranken Menschen einzuberufen.
„Die Versorgung von schwer beeinträchtigten psychisch kranken Menschen geht häufig an deren Bedürfnissen vorbei“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Seit Jahrzehnten mangelt es an einer ausreichenden Koordination, um dem komplexen und individuellen Behandlungs- und Hilfebedarf dieser Menschen gerecht zu werden.“ Die Enquête-Kommission soll innerhalb von 2 Jahren nicht nur grundlegende Empfehlungen zu den Leistungen und zur Organisation einer sektoren-, kostenträger- und berufsgruppenübergreifenden Versorgung von schwer beeinträchtigten psychisch kranken Menschen vorlegen, sondern insbesondere konkrete Vorschläge für einen angemessenen gesetzlichen Rahmen machen.
Trotz jahrzehntelanger Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, flächendeckend eine koordinierte Versorgung für Patienten mit komplexem Behandlungs- und Unterstützungsbedarf zu schaffen. Dazu gehören besonders häufig Menschen mit Suchterkrankungen, psychotischen Erkrankungen und schweren affektiven Störungen. Sie sind in vielen Fällen dauerhaft in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe eingeschränkt und neben Leistungen des Gesundheitssystems besonders auf Leistungen der Sozial- und Eingliederungshilfe angewiesen.
Auch für schwer und chronisch psychisch kranke Menschen gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Das BPtK-Papier „Einrichtung einer Enquête-Kommission: Bedarfs- und bedürfnisorientierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen – Rahmenbedingungen für eine sektoren-, kostenträger- und berufsgruppenübergreifende Organisation der Versorgung“ finden Sie hier.
„Die Versorgung von schwer beeinträchtigten psychisch kranken Menschen geht häufig an deren Bedürfnissen vorbei“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Seit Jahrzehnten mangelt es an einer ausreichenden Koordination, um dem komplexen und individuellen Behandlungs- und Hilfebedarf dieser Menschen gerecht zu werden.“ Die Enquête-Kommission soll innerhalb von 2 Jahren nicht nur grundlegende Empfehlungen zu den Leistungen und zur Organisation einer sektoren-, kostenträger- und berufsgruppenübergreifenden Versorgung von schwer beeinträchtigten psychisch kranken Menschen vorlegen, sondern insbesondere konkrete Vorschläge für einen angemessenen gesetzlichen Rahmen machen.
Trotz jahrzehntelanger Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, flächendeckend eine koordinierte Versorgung für Patienten mit komplexem Behandlungs- und Unterstützungsbedarf zu schaffen. Dazu gehören besonders häufig Menschen mit Suchterkrankungen, psychotischen Erkrankungen und schweren affektiven Störungen. Sie sind in vielen Fällen dauerhaft in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe eingeschränkt und neben Leistungen des Gesundheitssystems besonders auf Leistungen der Sozial- und Eingliederungshilfe angewiesen.
Auch für schwer und chronisch psychisch kranke Menschen gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“.
- Steigende Patientenzahlen in psychiatrischen Krankenhäusern belegen jedoch, dass sie nach wie vor zu häufig und zu lange stationär behandelt werden müssen, weil geeignete ambulante Versorgungsangebote fehlen.
- Die gesundheitlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen sind beträchtlich: Immer mehr psychisch kranke Menschen werden erwerbsunfähig und müssen vorzeitig in Rente. Mit den Erwerbsunfähigkeitsrenten ist für sie ein hohes Armutsrisiko verbunden.
Das BPtK-Papier „Einrichtung einer Enquête-Kommission: Bedarfs- und bedürfnisorientierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen – Rahmenbedingungen für eine sektoren-, kostenträger- und berufsgruppenübergreifende Organisation der Versorgung“ finden Sie hier.
29.01.2018