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Schärfen Sie Ihr berufliches Profil!

Denken Sie über eine Spezialisierung durch Weiterbildung nach und haben dazu noch einige Fragen? Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Weiterbildung zusammengestellt: Was ist eine Weiterbildung?
Approbierte PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen können im Anschluss an die Ausbildung eine Weiterbildung antreten, um eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in einem bestimmten Weiterbildungsbereich zu erwerben und zu vertiefen. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung und Anerkennung durch die LPK, erhalten die AbsolventInnen eine entsprechende Urkunde. Sie dürfen fortan eine Zusatzbezeichnung führen, die Ihnen Ihre besondere Qualifikation bescheinigt. Zudem sind in Einzelfällen Ermächtigungen oder Sonderbedarfszulassungen aufgrund von Weiterbildungstiteln möglich.
Anders als eine Fortbildung erstreckt sich eine Weiterbildung je nach Bereich auf einen Zeitraum von 18 Monaten bis drei Jahren und bietet eine strukturierte Theorievermittlung über Weiterbildungsstätten an. Die praktische Weiterbildung erfolgt im Rahmen praktischer Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter PsychotherapeutInnen in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten.

In welchen Bereichen ist eine Weiterbildung möglich?
In Rheinland-Pfalz können sich Kammermitglieder momentan in den folgenden Bereichen weiterbilden:
  • Neuropsychologische Psychotherapie
  • Psychodiabetologie
  • Spezielle Schmerzpsychotherapie
  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Therapie
  • Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie
Welchen Nutzen hat eine Weiterbildung?
  • Durch die Weiterbildung können Sie Ihre Kenntnisse im betreffenden Weiterbildungsbereich vertiefen und sich so weiter spezialisieren.
  • Der durch die Weiterbildung erworbene ankündigungsfähige Titel kennzeichnet Sie als ExpertIn im jeweiligen Fachbereich. Der Titel ermöglicht Ihnen, beispielsweise auf Praxisschildern, Briefbögen und Visitenkarten sowie in Ihrem Lebenslauf etc. ratsuchende PatientInnen und potentielle ArbeitgeberInnen auf diese Zusatzqualifikation aufmerksam zu machen.
  • In Einzelfällen sind Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen aufgrund von Weiterbildungstiteln möglich.
  • Sie werden auf der Liste der InhaberInnen des jeweiligen Weiterbildungstitels auf unserer Homepage geführt. Wenn Sie den Weiterbildungstitel im Bereich Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie erwerben, werden Sie auf die Liste der anerkannten GutachterInnen auf der Homepage der LPK RLP aufgenommen und können dort von potentiellen AuftraggeberInnen gefunden werden.
  • Der Erwerb der Zusatzbezeichnung ist eine der Voraussetzungen, um sich im entsprechenden Bereich als Weiterbildungsbefugte(r) anerkennen zu lassen.
Wo kann man eine Weiterbildung absolvieren?
Gemäß der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung der LPK RLP vom 14.12.2015 kann die LPK RLP Zusatzbezeichnungen nur dann anerkennen, wenn die theoretische und die praktische Weiterbildung an von der Kammer anerkannten Weiterbildungsstätten absolviert wurden. Alle anerkannten Weiterbildungsstätten sind auf der Homepage der LPK RLP im Mitglieder-Bereich unter Weiterbildung/Weiterbildungsstätten zu finden.
Bei Gleichwertigkeit kann auch eine Weiterbildung anerkannt werden, die an einer von einer anderen Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Stätte in einem anderen Bundesland absolviert wurde.

Was passiert nach Abschluss der Weiterbildung?
Wenn Sie Ihre Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie auf unserer Homepage das entsprechende Antragsformular für die Anerkennung der jeweiligen Zusatzbezeichnung herunterladen. Sie finden alle Anträge im Mitglieder-Bereich unserer Homepage unter „Formulare". Die Antragsformulare listen alle Nachweise auf, die zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung benötigt werden.
Wenn das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den vollständigen Unterlagen in der Geschäftsstelle der LPK eingegangen ist, erhalten Sie eine Gebührenrechnung. Die Gebühr für einen Antrag auf Erwerb einer Zusatzbezeichnung richtet sich nach dem Aufwand, beträgt jedoch mindestens 360,00 EUR. Wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid sowie eine Urkunde und dürfen fortan die Zusatzbezeichnung führen.

Nicht vergessen: Das Weiterbildungsregister!

Alle Heilberufekammern in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich verpflichtet, ein Weiterbildungsregister für die in Weiterbildung befindlichen Kammermitglieder zu führen. Wer eine Weiterbildung absolviert, muss den Beginn der Weiterbildung, den Weiterbildungsbereich und die Weiterbildungsstätte sowie Unterbrechungen und eine vorzeitige Beendigung der Weiterbildung der Kammer unverzüglich melden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Alles Wichtige zum Thema Weiterbildung finden Sie hier.

© pictworks / Fotolia

27.06.2018
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