Save-The-Date: "Berufsrecht zum Frühstück"
Im kommenden Jahr bietet die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz Ihnen an, sich bereits morgens bei einer Tasse Kaffee oder Tee, bei Brötchen oder Croissants, berufsrechtlich auf den neuesten Stand zu bringen. Anfang 2024 startet die neue digitale Fortbildungsreihe „Berufsrecht zum Frühstück“ - merken Sie sich die Termine schon heute vor!
Die Kammer bieten vier Veranstaltungen an, jeweils morgens von 09.00 bis 10.30 Uhr,mit einzelnen Themenschwerpunkten zu rechtlich relevanten Aspekten im Rahmen der Therapie mit Kindern und Jugendlichen.
Die Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen und die LPK-Präsidentin Sabine Maur wird die „trockene Materie“ mit praktischen Tipps und Hinweisen ergänzen. Sie müssen sich also nur um das passende Frühstück kümmern!
Die Veranstaltungen finden wie folgt statt:
- 07.02.2024 - Erstkontakt, Einwilligung und Aufklärung
- 05.03.2024 - Dokumentation, Schweigepflicht und Expositionen
- 14.05.2024 - Kindeswohlgefährdung
- 19.06.2024 - Berichte, Stellungnahmen und Co.
Bitte beachten Sie: Bei der Veranstaltungsreihe legen die Jurist*innen die berufsrechtlichen Regelungen für Rheinland-Pfalz zugrunde. Die Inhalte der Veranstaltungsreihe sind unter Umständen nicht auf andere Bundesländer übertragbar; eventuell bestehende Abweichungen zu Berufsordnungen anderer Landeskammern finden keine Berücksichtigung.
Jede der Veranstaltungen wird von der LPK RLP mit 2 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Die Einladung zur ersten Veranstaltung mit Link zur Online-Anmeldung erhalten Sie Anfang Januar. Mit Rückfragen zu den Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Kornelia Paterson.
Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam in ein spannendes Fortbildungsjahr 2024 zu starten!