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Runder Tisch "Psychotherapie mit traumatisierten Flüchtlingen"

Austausch und Vernetzung beim Runden Tisch „Psychotherapie mit Flüchtlingen“

Große Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz

Über 40 engagierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kamen auf Einladung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zum Runden Tisch „Psychotherapie mit Flüchtlingen“. Ziel des Treffens war es, allen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in Rheinland-Pfalz Erfahrungen mit der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen haben, einen Austausch über inhaltlich-fachliche Fragen und über die Abrechnungsmöglichkeiten und –grenzen ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der Runde Tisch wurde von der LPK gemeinsam mit dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen und der Koordinierungsstelle für die interkulturelle Öffnung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz organisiert und ausgerichtet. Das Integrationsministerium hat die Veranstaltung finanziell unterstützt. Mit dabei waren auch vier von insgesamt sieben Psychotherapeuten, die in Rheinland-Pfalz von der Kassenärztlichen Vereinigung zur Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, ermächtigt worden sind. Außerdem waren einige Mitarbeiter aus den Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge dabei.

Der Austausch machte deutlich, dass in Rheinland-Pfalz, ebenso wie im gesamten Bundesgebiet, sehr große Defizite in der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge existieren.

In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts erhalten Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, medizinische Leistungen nach dem AsylbLG. In dieser Zeit kann bei der zuständigen Sozialbehörde (z.B. Gesundheitsamt) eine Psychotherapie beantragt werden, unabhängig davon, ob der behandelnde Psychotherapeut einen Kassensitz hat oder in einer Privatpraxis oder einem Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge und Folteropfer tätig ist. Die Gewährungspraxis ist in den verschiedenen Sozialbehörden sehr unterschiedlich. Insgesamt werden Psychotherapien nach dem AsylbLG jedoch viel zu selten gewährt, häufig mit Verweis darauf, dass psychische Erkrankungen nicht akut behandlungsbedürftig sind oder eine medikamentöse Behandlung ausreicht. Häufig kommt es nach Einschätzung der betroffenen Kollegen zu einer Fehlbeurteilung psychischer Erkrankungen durch die Sozialbehörden.

Nach den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland haben Flüchtlinge Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Leistungsanspruch gleicht dem anderer GKV-Versicherter und schließt insbesondere auch die Psychotherapie ein. Die Kosten für die Psychotherapie und alle anderen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, die die entstehenden Aufwendungen vom zuständigen Sozialhilfeträger erstatten bekommen. Auf der Veranstaltung wurde jedoch berichtet, dass Krankenkassen den Organisationsaufwand scheuen und dass deshalb nur ganz selten Psychotherapie für Flüchtlinge genehmigt wird. Außerdem finanzieren die Krankenkassen keine Therapie zu dritt, also mit Sprach- oder Kulturmittler.  Das erweist sich in der Praxis häufig als eine weitere Hürde in der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen.

Ermächtigung von Psychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

Um Flüchtlingen, die seit 15 Monaten in Deutschland leben, eine psychotherapeutische Behandlung ermöglichen zu können, bedarf es mehr Psychotherapeuten, die mit der GKV abrechnen können. Deshalb hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Psychotherapeuten, Ärzte und Psychosoziale Zentren für die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von Flüchtlingen von den Zulassungsausschüssen ermächtigt werden müssen. Die Zulassungsausschüsse sind zur Ermächtigung verpflichtet worden. In Rheinland-Pfalz sind dies bislang 7 LPK-Mitglieder. Die in Rheinland-Pfalz ermächtigten Kollegen berichteten jedoch, dass eine Ermächtigung bislang nicht dazu beiträgt, die Versorgung von Flüchtlingen zu verbessern. Denn: Ermächtigte dürfen nur Flüchtlinge behandeln, die mindestens 15 Monate lang in Deutschland sind, und die gleichzeitig nicht als Asylbewerber anerkannt sind. Dieser Personenkreis ist extrem gering.

Ein wichtiges Ziel des Runden Tischs „Psychotherapie mit Flüchtlingen“ war es auch, die Gründung regionaler runder Tische zu initiieren. Dies ist gelungen: Vier regionale runde Tische haben sich gegründet. Die jeweiligen regionalen Ansprechpartner finden Sie hier.

06.04.2016
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