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Regelbeitrag 2023 festgesetzt

Aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 1 der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat die Vertreterversammlung am 3.12.2022 beschlossen, die Höhe des Regelbeitrages für das Jahr 2023 auf 680,00 Euro festzusetzen. Die Höhe des Regelbeitrages wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

10.01.2023
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