Regelbeitrag 2022 festgesetzt
Aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 1 der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat die Vertreterversammlung am 23.10.2021 beschlossen, die Höhe des Regelbeitrages für das Jahr 2022 auf 540,00 Euro festzusetzen. Die Höhe des Regelbeitrages wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
25.10.2021